In Baden-Württem­berg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfa­len und im Saara­land wurden im April in Zusam­men­hang mit der ehema­li­gen Auslands­ab­tei­lung des Klini­kums Stutt­gart 24 Wohnräume und Geschäfts­räume von der Staats­an­walt­schaft Stutt­gart und dem Landes­kri­mi­nal­amt Baden-Württem­berg durch­sucht.

Wie die Staats­an­walt­schaft nun mitteilte, stehen neun Beschul­digte im Verdacht, als Dienst­leis­ter für die Vermitt­lung und Betreu­ung auslän­di­scher Patien­ten, nicht erbrachte Leistun­gen abgerech­net zu haben. Auf diese Weise sollen sie unzuläs­sig Provi­sio­nen verschafft haben. Abgerech­net wurden Rechnungs­prü­fun­gen bzw. Leistun­gen für die Vermitt­lung und Beglei­tung einer Koope­ra­tion des Klini­kums mit einem Kranken­haus im Ausland. Fünf der Beschul­dig­ten sollen dafür im Gegen­zug Geld an mindes­tens einen Mitar­bei­ter des Klini­kums Stutt­gart gezahlt haben. Zudem heißt es, sie haben auch private zinslose Darle­hen gewährt.

Darüber hinaus stehen neun weitere ehema­lige Mitar­bei­ter des Klini­kum im Verdacht, die Bezah­lun­gen in Zusam­men­hang mit den Rechnun­gen veran­lasst zu haben, „ohne dass hierzu eine vertrag­li­che Verpflich­tung des Klini­kums Stutt­gart bestand oder nachprüf­bare Leistungs­nach­weise der Rechnungs­stel­ler vorla­gen“, heißt es weiter in der Presse­mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft.

Seit 2016 wird wegen Steuer­ver­ge­hens in diesem Fall ermit­telt. Wie hoch der Schaden ist, wurde von der Staats­an­walt­schaft nicht mitge­teilt.