Im Urteil vom 5. Februar 2018 (Az.: 18KLs 2/17) der 18. großen Straf­kam­mer des Landge­richts Düssel­dorf wurden neun Angeklagte je zu einer Haftstrafe zwischen zwei und sieben Jahren verur­teilt. Der Grund: Gewerbs­mä­ßi­ger Banden­be­trug bzw. gewerbs­mä­ßige Geldwä­sche.

Als Bande haben die Angeklag­ten in den Jahren zwischen 2008 und 2016 Pflege­dienst­leis­tun­gen bei Kranken­kas­sen und dem Amt für soziale Siche­rung der Städte Düssel­dorf und Neuss abgerech­net, obwohl sie tatsäch­lich nie oder nur teilweise erbracht worden sind. Dazu haben sie die Leistungs­nach­weise gefälscht oder entspre­chend angepasst und die Patien­ten waren offen­bar ebenso Teil des Spiels. Statt der eigent­li­chen pflege­ri­schen Leistung haben sie Geld oder andere Leistun­gen erhal­ten, wie Putzdienste, Manikü­ren oder Pedikü­ren.

Mit dem finan­zi­el­len Ertrag wurden die Schwarz­gel­der und Bestechungs­gel­der an Pflege­kräfte und Ärzte bezahlt, den Rest haben sich die Banden­mit­glie­der selbst in die Tasche gesteckt. Der Gesamt­scha­den wird auf ungefähr 4,7 Millio­nen Euro geschätzt.

Hohe krimi­nelle Energie

Da keine starken Kontrol­len erfolg­ten, sei es den Tätern erleich­tert worden den Abrech­nungs­be­trug zu begehen. Dass die Angeklag­ten ihr Treiben über einen so langen Zeitraum fortsetz­ten, wirkte sich wegen dieser hochkri­mi­nel­len Energie straf­schär­fend aus. Fünf der neun Angeklag­ten hatten aller­dings ein Geständ­nis abgelegt, was ihnen widerum straf­mil­dernd zugute kam. Insge­samt sind die Länge der Haftstra­fen sowie der jeweils angeord­nete Werter­satz bei den neun Angeklag­ten unter­schied­lich ausge­fal­len. Der Haupt­an­ge­klagte wurde zu einer Freiheits­strafe von sieben Jahren verur­teilt. Die Höhe des Werter­sat­zes beträgt in seinem Fall knapp eine halbe Million Euro.

Die Staats­an­walt­schaft und die Angeklag­ten können gegen das Urteil Revision beim Bundes­ge­richts­hof (BGH) einle­gen.

Quelle: LG Düssel­dorf