Während in Dresden 10,2 % aller Mitglie­der diese Leistung wahrge­nom­men haben, waren es in Gelsen­kir­chen gerade einmal 1 %. „Mütter in den neuen Bundes­län­dern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundes­län­dern und sind insge­samt häufi­ger Vollzeit erwerbs­tä­tig“, so Helmut Schrö­der, Stell­ver­tre­ten­der Geschäfts­füh­rer des Wissen­schaft­li­chen Insti­tuts der AOK (WIdO).

Die großen Städte im Osten liegen über dem Durch­schnitt

Während im Jahr 2012 nur 1,9 % aller AOK-Mitglie­der das Kinder­pfle­ge­kran­ken­geld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 %. Somit haben von den 12,5 Millio­nen erwerbs­tä­ti­gen AOK-Mitglie­dern mehr als 340.000 mindes­tens einmal Kinder­pfle­ge­kran­ken­geld in Anspruch genom­men. Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinder­pfle­ge­kran­ken­geld beanspru­chen, seit 2012 konti­nu­ier­lich an: Von 25 auf fast 29 % im Jahr 2016.

Regio­nal gibt es große Unter­schiede bei der Inanspruch­nahme von Kinder­pfle­ge­kran­ken­geld. Beson­ders in den großen Städten im Osten Deutsch­lands liegt der Anteil deutlich über dem bundes­wei­ten Durch­schnitt. In den acht größten Städten Ostdeutsch­lands nahmen im Schnitt 6,9 % aller Beschäf­tig­ten mindes­tens einmal im Jahr Kinder­pfle­ge­kran­ken­geld in Anspruch, in den westli­chen großen Städten waren es hinge­gen im Durch­schnitt nur 1,6 % der Beschäf­tig­ten.

Kurze betrieb­li­che Ausfall­zei­ten durch kranke Kinder

An der Spitze lag Dresden mit 10,2 % der AOK-Mitglie­der, Schluss­lich­ter waren Duisburg und Gelsen­kir­chen (1,1 und 1 % aller Mitglie­der). „Für dieses Phäno­men dürfte die jahrzehn­te­lange Tradi­tion der Mütter­er­werbs­tä­tig­keit in Ostdeutsch­land eine wichtige Rolle spielen“, erläu­tert Helmut Schrö­der. „In den neuen Bundes­län­dern ist die Erwerbs­tä­ti­gen­quote der Mütter in allen Famili­en­pha­sen höher als in Westdeutsch­land. Damit steigt auch die Wahrschein­lich­keit, Kinder­pfle­ge­kran­ken­geld in Anspruch nehmen zu müssen.“

Kinder­kran­ken­geld­fälle zeich­nen sich durch kurze Fehlzei­ten im Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind durch­schnitt­lich 2,3 Tage je Krank­heits­fall abwesend: Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzei­ten werden drei Tage nicht überschrit­ten. Im Vergleich dazu dauert die krank­heits­be­dingte Fehlzeit eines erwerbs­tä­ti­gen AOK-Mitglie­des im Durch­schnitt 11,7 Tage je Fall.

Bis zu 10 Arbeits­tage Kranken­geld, wenn das Kind krank ist

Auch der Ausbil­dungs­ab­schluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinder­pfle­ge­kran­ken­geld beantragt wird: So haben nur 1,2 % der AOK-Mitglie­der ohne einen beruf­li­chen Ausbil­dungs­ab­schluss dieses Angebot in Anspruch genom­men. Liegt hinge­gen ein akade­mi­scher Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 %. „Der gesetz­li­che Leistungs­an­spruch des Kinder­pfle­ge­kran­ken­gel­des bietet gerade bei den klassi­schen Kinder­krank­hei­ten eine sinnvolle Unter­stüt­zung für berufs­tä­tige Eltern und kann helfen, Belas­tungs­fak­to­ren, wie Finanz­knapp­heit oder psychi­sche Anstren­gun­gen, im Zaum zu halten“, so Helmut Schrö­der.

Eltern können bis zum 12. Geburts­tag ihres gesetz­lich versi­cher­ten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeits­tage pro Jahr Kranken­geld bei Erkran­kung des Kindes von ihrer Kranken­kasse bezie­hen, wenn sie aufgrund einer ärztli­chen Beschei­ni­gung zur Beauf­sich­ti­gung, Betreu­ung oder Pflege ihres erkrank­ten Kindes der Arbeit fernblei­ben und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person überneh­men kann. Bei Allein­er­zie­hen­den sind es bis zu 20 Arbeits­tage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bezie­hungs­weise 50 Arbeits­ta­gen für Allein­er­zie­hende.

Quelle: presseportal.de