Obwohl in den deutschen Krankenhäusern nach Studien des Robert-Koch-Instituts eine vergleichsweise hohe Impfquote von mehr als 90 Prozent existiert, nimmt die Impfpflicht die Arbeitgeber in die Verantwortung, alles Machbare zu unternehmen, um die bisher noch Unentschlossenen zur Impfung zu bewegen. Intensive und individuelle Aufklärungsgespräche haben sich dabei in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen. Auch niedrigschwellige Impfangebote für diese Personengruppe sollten in den kommenden Wochen von den Krankenhäusern aufrechterhalten werden.
„Es ist unser großes Ziel, möglichst niemanden zu verlieren und mit Hilfe von Aufklärung eine hundertprozentige Impfquote zu erreichen“, erklärte Dr. Gerald Gaß, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wir appellieren sehr eindringlich an alle bisher noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, egal welcher Berufsgruppe, ihre bisherige Entscheidung zu überdenken.“
Die Gewerkschaft Verdi rechnet wegen der Corona-Impfpflicht für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeheimen mit einer Verschärfung des Pflegenotstands. Der Verdi-Landesverband in Nordrhein-Westfalen prognostiziert Kündigungen von bis zu einem Prozent der Pflegenden im Land.
Verdi: Impfpflicht erhöhrt Impfquote nicht
Die Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen sei „falsch und kontraproduktiv“, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär für Pflegeberufe, Jan von Hagen, der „Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung“ (NRZ). Das werde die Impfquote nicht wesentlich erhöhen, so von Hagen. Diese liege laut NRZ-Angaben ohnehin bei über 90 Prozent.
Der Gewerkschaftssekretär rechnet damit, dass allein in Heimen bis zu 2.000 Pflegende ihren Job kündigen. Diese Menschen verliessen dann ein ohnehin „völlig überlastetes System.“
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Schutz der vulnerablen Gruppen und deren beabsichtigte Evaluation.“ Offen blieben nach Vogler zahlreiche Fragen zur konkreten Umsetzung. Wie müssen sich Arbeitgeber verhalten, wenn am 16. März 2022 Mitarbeitende in einer entsprechenden Einrichtung ohne Impfnachweise und ohne ärztliche Bescheinigung über eine Kontraindikation zum Dienst erscheinen? Muss ein solcher Mitarbeitender ohne Bezug eines Entgelts freigestellt werden?
Hier gilt es aus Sicht des Deutschen Pflegerats Regelungen zu erlassen, wie die Impfpflicht konkret umgesetzt werden kann.
Quelle: DKG, Verdi, Deutscher Pflegerat