Impfpflicht
Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) während der Debatte Bild: Deutscher Bundestag/Parlamentsfernsehen

Obwohl in den deutschen Kranken­häu­sern nach Studien des Robert-Koch-Insti­tuts eine vergleichs­weise hohe Impfquote von mehr als 90 Prozent existiert, nimmt die Impfpflicht die Arbeit­ge­ber in die Verant­wor­tung, alles Machbare zu unter­neh­men, um die bisher noch Unent­schlos­se­nen zur Impfung zu bewegen. Inten­sive und indivi­du­elle Aufklä­rungs­ge­sprä­che haben sich dabei in der Vergan­gen­heit als hilfreich erwie­sen. Auch niedrig­schwel­lige Impfan­ge­bote für diese Perso­nen­gruppe sollten in den kommen­den Wochen von den Kranken­häu­sern aufrecht­erhal­ten werden.

„Es ist unser großes Ziel, möglichst nieman­den zu verlie­ren und mit Hilfe von Aufklä­rung eine hundert­pro­zen­tige Impfquote zu errei­chen“, erklärte Dr. Gerald Gaß, der Vorstands­vor­sit­zende der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG). „Wir appel­lie­ren sehr eindring­lich an alle bisher noch ungeimpf­ten Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter in den Kranken­häu­sern, egal welcher Berufs­gruppe, ihre bishe­rige Entschei­dung zu überden­ken.“

Die Gewerk­schaft Verdi rechnet wegen der Corona-Impfpflicht für Mitar­bei­tende in Kranken­häu­sern und Pflege­hei­men mit einer Verschär­fung des Pflege­not­stands. Der Verdi-Landes­ver­band in Nordrhein-Westfa­len prognos­ti­ziert Kündi­gun­gen von bis zu einem Prozent der Pflegen­den im Land.

Verdi: Impfpflicht erhöhrt Impfquote nicht

Die Impfpflicht für einzelne Berufs­grup­pen sei „falsch und kontra­pro­duk­tiv“, sagte Verdi-Gewerk­schafts­se­kre­tär für Pflege­be­rufe, Jan von Hagen, der „Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung“ (NRZ). Das werde die Impfquote nicht wesent­lich erhöhen, so von Hagen. Diese liege laut NRZ-Angaben ohnehin bei über 90 Prozent.

Der Gewerk­schafts­se­kre­tär rechnet damit, dass allein in Heimen bis zu 2.000 Pflegende ihren Job kündi­gen. Diese Menschen verlies­sen dann ein ohnehin „völlig überlas­te­tes System.“

Chris­tine Vogler, Präsi­den­tin des Deutschen Pflege­rats, erklärt: „Der Deutsche Pflege­rat begrüßt die Regelung der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht zum Schutz der vulner­ablen Gruppen und deren beabsich­tigte Evalua­tion.“ Offen blieben nach Vogler zahlrei­che Fragen zur konkre­ten Umset­zung. Wie müssen sich Arbeit­ge­ber verhal­ten, wenn am 16. März 2022 Mitar­bei­tende in einer entspre­chen­den Einrich­tung ohne Impfnach­weise und ohne ärztli­che Beschei­ni­gung über eine Kontra­in­di­ka­tion zum Dienst erschei­nen? Muss ein solcher Mitar­bei­ten­der ohne Bezug eines Entgelts freige­stellt werden?

Hier gilt es aus Sicht des Deutschen Pflege­rats Regelun­gen zu erlas­sen, wie die Impfpflicht konkret umgesetzt werden kann.

Quelle: DKG, Verdi, Deutscher Pflege­rat