Pflegebudget
Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) Bild: Parla­ments-TV

Pflege­bud­get im Fokus: Lauter­bachs Entwurf enthält vor allem kurzfris­tige Maßnah­men zur Stabi­li­sie­rung der Kassen­haushalte. Im kommen­den Jahr fällt der derzei­tige Bundes­zu­schuss von 14 Milli­ar­den Euro weg. In dem Entwurf heißt es: „Ohne zusätz­li­che Maßnah­men würde der durch­schnitt­li­che Zusatz­bei­trags­satz in der GKV im Jahr 2023 von derzeit 1,3 Prozent um rund einen Prozent­punkt steigen und anschlie­ßend aufgrund der Lücke zwischen Einnah­men und Ausga­ben jedes Jahr um weitere 0,2 bis 0,3 Prozent­punkte zuneh­men.“

Kassen müssen ihre Reser­ven verklei­nern

In 2023 will der Bund noch zwei Milli­ar­den Euro zuschie­ßen und außer­dem ein Darle­hen in Höhe von einer Milli­arde Euro gewäh­ren. Zudem sollen die Finanz­re­ser­ven der Kranken­kas­sen verklei­nert werden. Im Entwurf heißt es dazu: „Hierzu werden im Jahr 2023 die Finanz­re­ser­ven der Kranken­kas­sen, die abzüg­lich eines Freibe­trags von zwei Millio­nen Euro 0,2 Monats­aus­ga­ben überschrei­ten, in zwei Stufen antei­lig heran­ge­zo­gen und diese Mittel den Einnah­men des Gesund­heits­fonds zugeführt.“

Gerade die Klini­ken bekom­men Lauter­bachs Sparkurs beim Pflege­bud­get zu spüren: Ab 2024 sollen nur noch quali­fi­zierte Pflege­kräfte im Pflege­bud­get berück­sich­tigt werden – bisher können Kranken­häu­ser auch Hilfs­kräfte einprei­sen. Vor allem die sogenann­ten „sonsti­gen Berufe“ sollen ganz rausfal­len. Dazu zählen unter anderem MTAs in der Funkti­ons­dia­gnos­tik, Labor­as­sis­ten­ten, OP-Assis­ten­ten, Radio­lo­gie­as­sis­ten­ten, Apothe­ker, Psycho­lo­gen, Hebam­men, Kranken­gym­nas­ten oder Absol­ven­ten eines freiwil­li­gen sozia­len Jahres (FSJ).

Pflege­bud­get: Massive Kritik an den Plänen

Dr. Gerald Gaß, Chef der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG), kriti­siert die Pläne Lauter­bachs: „Für die Kranken­häu­ser ist es inakzep­ta­bel, dass nun drei Jahre nach Ausglie­de­rung der Pflege­kos­ten die Budgets noch einmal gekürzt werden sollen. Auf der anderen Seite verwei­gern sich die Kranken­kas­sen nach wie vor massiv Abschlüs­sen von Pflege­bud­gets, die aber dringend für die Gehäl­ter der Pflege­kräfte benötigt werden. Minis­ter Lauter­bach betont immer wieder, wie wichtig gute Gehäl­ter in der Pflege sind. Seine jüngs­ten Pläne wider­spre­chen diesen Aussa­gen aller­dings, denn gute Gehäl­ter müssen finan­ziert werden.“

Mit dem Pflege­bud­get hat der Gesetz­ge­ber im Jahr 2019 einen beträcht­li­chen Teil der Kranken­haus­fi­nan­zie­rung aus den Fallpau­scha­len heraus­ge­nom­men. Die Kassen werfen den Klini­ken seit Einfüh­rung des Budgets doppelte Abrech­nung der Pflege­kräfte vor (im Pflege­bud­get und DRG-System). Darauf hat Lauter­bach nun offen­bar mit dieser Geset­zes­vor­lage reagiert.

20.000 Pflege­kräfte weniger?

Die Befürch­tung der Kranken­haus­ge­sell­schaft: der Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter strei­che mit diesem Entwurf mindes­tens 20.000 Stellen in der Pflege im Kranken­haus. Ab dem Jahr 2024 könnten tausende Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter nicht mehr über das Pflege­bud­get finan­ziert werden, weil sie nach Ansicht des Minis­ters schlicht nicht mehr am Kranken­bett tätig sein sollen. Mit diesem Gesetz werde sich der Perso­nal­man­gel in der Pflege weiter verschär­fen, so die DKG.

Ein kleines Zugeständ­nis an die Klini­ken aber hat Lauter­bach in seinem Entwurf formu­liert: Während der Strei­tig­kei­ten rund um das jährlich angestie­gene Pflege­bud­get hatten sich GKV-Spitzen­ver­band und DKG für die vergan­ge­nen zwei Jahre jeweils auf eine pauschale Absen­kung der DRG-Erlöse geeinigt: Für 2021 wurden die Erlöse über den Case Mix um 200 Millio­nen Euro und für 2022 um 175 Millio­nen Euro abgesenkt. Diese Normie­run­gen können laut Gesetz­ent­wurf wieder in das DRG-System zurück­ge­führt werden.

Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium macht keine Angaben darüber, wie hoch das Einspar­po­ten­zial durch die Straf­fung des Pflege­bud­gets ist. Derzeit kann über die genaue Höhe des Pflege­bud­gets nur speku­liert werden, weil es kaum Abschlüsse gibt. Es soll 2022 zwischen 18 und 20 Milli­ar­den Euro liegen.

Ärzte verlie­ren ihr Extrabud­get

Für die nieder­ge­las­se­nen Ärzte soll die Neupa­ti­en­ten­re­ge­lung wegfal­len. Lauter­bach-Vorgän­ger Spahn hatte diese Regelung einge­führt, die Ärzten für die Behand­lung von Patien­ten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der Arztpra­xis behan­delt wurden, mit zehn Euro extra vergü­tet. Das Einspa­rungs­po­ten­zial lautet hier: mehrere hundert Millio­nen Euro.

Für Apothe­ken soll der Kassen­ab­schlag für zwei Jahre auf 2 Euro erhöht werden – bisher betrug er 1,77 Euro. Das Einspa­ren­po­ten­tial hier in den Jahren 2023 und 2024: rund 170 Millio­nen Euro. Um die Finan­zie­rungs­lü­cke der Gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung zu stopfen, ist dem Entwurf zufolge eine Stabi­li­sie­rung im Arznei­mit­tel­be­reich erfor­der­lich.

Pharma­in­dus­trie soll bluten

Deshalb plant Lauter­bach für 2023 und 2024 eine Solida­ri­täts­ab­gabe pharma­zeu­ti­scher Unter­neh­mer. Was das genau bedeu­tet, muss nach Angaben des BMG noch geregelt werden. Das Einspar­po­ten­zial beträgt an dieser Stelle: eine Milli­arde Euro pro Jahr. Außer­dem sollen die Preise für Pharma­pro­dukte auch über das Jahres­ende hinaus einge­fro­ren bleiben. Das sogenannte „Preis­mo­ra­to­rium“ sollte eigent­lich Ende Dezem­ber auslau­fen. Auch bei der Erstat­tung von Arznei­mit­teln plant der Gesetz­ge­ber verschie­dene Änderun­gen, die mehrere hundert Millio­nen Euro für die Kassen bringen könnten.

Der Bundes­ver­band der Arznei­mit­tel­her­stel­ler (BAH) reagiert geschockt: „Die im Sparge­setz vorge­se­he­nen Einspa­run­gen im Arznei­mit­tel­be­reich gefähr­den die Arznei­mit­tel­ver­sor­gung und fügen dem Pharma­st­and­ort Deutsch­land weite­ren Schaden zu“, sagt BAH-Chef Huber­tus Cranz. „Schon jetzt erbrin­gen die Herstel­ler beträcht­li­che jährli­che Abschläge zuguns­ten der GKV, die im Jahr 2021 mit knapp 6,5 Milli­ar­den Euro einen neuen Höchst­stand erreicht haben.“

Quellen: BMG, DKG, BAH