Urteil
Krankenschwester entwendet Pausenbrötchen – Kündigung gerechtfertigt?
Eine Krankenschwester hat aus dem Aufenthaltsraum ein Tablett mit Brötchen entwendet und mit ihren Kollegen aus der Schicht verzehrt. Eigentlich stehen die Brötchen kostenlos zur Verfügung – allerdings nur für externe Mitarbeiter, wie die Rettungssanitäter. Seit 23 Jahren ist die Krankenschwester angestellt, ist eine Kündigung wegen der Entwendung geringwertiger Sachen gerechtfertigt?