Ärzte greifen zur falschen Flasche!
Wunde mit Putzmittel statt Antiseptikum gereinigt
Um die Wunde einer Patientin zu reinigen, griffen Ärzte versehentlich zur einem herkömmlichen Desinfektionsmittel für Oberflächen statt zu einem medizinischen für Wunden. In der Folge kam es zu einem verzögerten Heilungsprozess der betroffenen Wunde. Müssen die Ärzte in diesem Fall haften, auch wenn es sich nur um einen Irrtum gehandelt hat?