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Verfeh­lun­gen des Arbeit­neh­mers Foto-Aufnah­­men als Beweis­mit­tel für Kündi­gung
Sind zufäl­lig gewon­nene Fotoauf­nah­men von Verfeh­lun­gen eines Arbeit­neh­mers in dessen priva­ten Bereich geeig­net, in einem Kündi­gungs­schutz­ver­fah­ren ein Pflicht­ver­säum­nis zu belegen? Dies ist ein recht­lich schwie­ri­ges Feld. Grund­sätz­lich gilt zwar: Es gilt das Allge­meine Persön­lich­keits­recht, das vor Nachstel­lun­gen schützt. Liegt aller­dings ein schutz­wür­di­ges Inter­esse des Arbeit­ge­bers vor, kann die Sache anders liegen.



Wechsel des Arbeits­plat­zes Neuer Job – neuer Urlaubs­an­spruch?
Steht einem bei einem Wechsel des Arbeit­ge­bers im laufen­den Jahr gleich zweimal Urlaub zu? Dem ist zwar nicht so – man muss aber durch den Jobwech­sel auch nicht auf freie Tage verzich­ten. Wenn man den Arbeits­platz inner­halb eines Kalen­der­jah­res wechselt, gibt es unter­schied­li­che Regelun­gen bezüg­lich der Urlaubs­an­sprü­che. Und die sind im Detail recht kompli­ziert.

Übernahme oder nicht? Bei Insol­venz: Träger- oder Inhaber­wech­sel heißt nicht automa­tisch Kündi­gung
Eine medizi­ni­sche Einrich­tung wechselt ihren Träger oder Eigen­tü­mer – hat dies Folgen für die Arbeits­ver­hält­nisse des dort beschäf­tig­ten Perso­nals? Dem Grund­satz her nicht, denn der neue Inhaber übernimmt automa­tisch die bestehen­den Arbeits­ver­hält­nisse. Zu beach­ten gibt es für Beschäf­tigte aller­dings dann etwas, wenn der übernom­mene Betrieb insol­vent ist.