Ein Stich mit Folgen
Auszubildende infiziert sich durch Nadelstich: Arzt muss 150.000 Euro zahlen
Als sich eine ehemalige Auszubildende bei der Blutabnahme in den Finger sticht und sich mit Hepatitis C ansteckt, zieht diese vor Gericht. Dem Arzt stehe dabei keine Berufung auf das Haftungsprivileg zu. Der Grund: Er überließ die Verletzung der angehenden Ärztin dem Zufall.