Kongresspräsident Prof. Dr. Volker Großkopf mit dem Eröffnungsvortrag "Grundrechtseingriffe in der Pandemie"
Kongress­prä­si­dent Prof. Dr. Volker Großkopf mit dem Eröff­nungs­vor­trag „Grund­rechts­ein­griffe in der Pande­mie“

Mit Hunder­ten per Online-Video­kon­fe­renz zugeschal­te­ten Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mern ist am 22. April der Kongress erfolg­reich über die Bühne gegan­gen. Inklu­sive des seit 2008 jährlich abgehal­te­nen JuraHe­alth Congress, wie die heutige „Pflege­fort­bil­dung des Westens“ bis einschließ­lich 2018 hieß, war es bereits die 14. Veran­stal­tung. Aus den Räumen der Katho­li­schen Hochschule (KatHO) NRW, Stand­ort Köln, bot das Team um Kongress-Initia­tor Prof. Dr. Volker Großkopf eine mehr als neunstün­dige Fortbil­dung.

„COVID-21 – Die nächste Pande­mie kommt bestimmt!“ hieß das program­ma­ti­sche Motto des Kongres­ses. Haupt­frage war, was Medizin, Politik, Wirtschaft und Gesell­schaft aus dem Pande­mie-Gesche­hen gelernt haben, und welche Handlungs­op­tio­nen sich in Zukunft bieten. Aufgrund des wider Erwar­ten immer noch starken Infek­ti­ons­ge­sche­hens fand das ursprüng­lich als hybride Präsenz- und Online-Veran­stal­tung geplante Event rein virtu­ell statt. Neben dem Kongress-Haupt­pro­gramm lud die Berufs­ge­nos­sen­schaft für Gesund­heits­dienst und Wohlfahrts­pflege (BGW) zum Satel­li­ten­sym­po­sium „Fragen und Antwor­ten zum Arbeits- und Versi­che­rungs­schutz in Zeiten der Pande­mie“; eine beglei­tende virtu­elle Indus­trie­aus­stel­lung und der dritte „Innovationsforum“-Wettbewerb für Neuerun­gen rund um Medizin und Pflege rundete das Programm ab.

„Die Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen unter­lie­gen einem deutlich erhöh­ten Infek­ti­ons­ri­siko. Aber die Erfah­rung und die epide­mio­lo­gi­schen Erkennt­nisse zeigen auch: Präven­tion wirkt. Aber dafür muss sie gelebt werden“, machte Jörg Schud­mann, der stell­ver­tre­tende Haupt­ge­schäfts­füh­rer der BGW und ein weite­rer Co-Gastge­ber des Kongres­ses, in seinem Einlei­tungs-State­ment Mut zur beherz­ten Vorbeu­gung gegen Corona. So entfie­len von den bislang rund 18.000 als Berufs­krank­heit anerkann­ten COVID-19-Fälle alleine zwei Drittel auf seine Genos­sen­schaft, also den Medizin- und Pflege­sek­tor. „Aber die Fallzah­len schei­nen langsam zurück­zu­ge­hen, hier macht sich wohl der Impfef­fekt bemerk­bar.“

Die Pande­mie von Beginn ihres Auftre­tens in Deutsch­land an beglei­tet hat Clara Lehmann von der Klini­schen Infek­tio­lo­gie der Unikli­nik Köln. „Wir in Köln waren in den ersten Wochen überrum­pelt“, blickte sie in ihrem Vortrag „Gefah­ren­quelle in der Pande­mie“ zurück. Als Reaktion auf den Ansturm von Corona-besorg­ten Patien­ten reakti­vierte das Klini­kum Ende Februar 2020 ein eigent­lich zum Abriss vorge­se­he­nes Altge­bäude von 1910. Sie brachte hochin­ter­es­sante Erkennt­nisse zur Wirkung der verschie­de­nen Schutz­maß­nah­men und dem Nutzen von Impfun­gen. So zeige sich am Rückgang der sonsti­gen Atemwegs­er­kran­kun­gen wie Erkäl­tun­gen oder Grippe deutlich die Schutz­wir­kung der Masken. „Ein Tag vor Symptom­be­ginn, das zeigen Unter­su­chun­gen, ist die Anste­ckungs­fä­hig­keit am höchs­ten.“ Die mRNA-Impfstoffe gegen Corona, wie etwa von Biontech oder Moderna, seien revolu­tio­när, da beson­ders wirksam. „Impfre­ak­tio­nen sind im Übrigen nichts Schlim­mes, sondern sie zeigen, dass das Immun­sys­tem reagiert.“ Wahrschein­lich sei eine Impfung von ihrer Immuni­täts­wir­kung sogar besser als eine überstan­dene Infek­tion.

Auf den heiklen recht­li­chen Aspekt der Pande­mie-Bekämp­fung ging Prof. Dr. Volker Großkopf in seinem Referat „Grund­rechts­ein­griffe in der Pande­mie“ ein – und erinnerte an den spekta­ku­lä­ren Fall einer 101-jähri­gen Senio­ren­heim-Bewoh­ne­rin, die per Notaus­gang aus ihrer isolier­ten Einrich­tung „floh“, um zum Geburts­tag ihrer 80-jähri­gen Tochter zu kommen. Auf dem Weg dorthin wurden Polizis­ten auf sie aufmerk­sam, die sie ins Heim zurück­brach­ten. „Was gemacht wurde seitens der Polizei, war vermut­lich Freiheits­be­rau­bung, denn ich habe das Recht auf Selbst­ge­fähr­dung“, resümierte Großkopf. „Anders sieht es aller­dings aus, sobald die Frau ins Heim zurück­kommt, denn dann liegt eine Gefahr für Dritte vor, dass sie angesteckt werden. Dies könnte eine Quaran­täne-Anord­nung recht­fer­ti­gen.“ Er skizzierte den Abwägungs­pro­zess bei den Grund­rech­ten und nahm dabei auch Bezug auf die aktuel­len Verfas­sungs­kla­gen gegen die sogenannte „Bundes­not­bremse“. „Auch Grund­recht-einschrän­kende Gesetze müssen verfas­sungs­kon­form sein“, merkte er an.

Hinsicht­lich der ethischen Fragen schloss Prof. Dr. Wolfgang M. Heffels, Dekan des Fachbe­reichs Gesund­heits­we­sen an der KatHO NRW hieran nahtlos an. Sein Vortrag lautete „Das ethische Dilemma in der Pande­mie – Von Triage bis Ausgangs­sperre“. Prof. Heffels schil­derte, wie sich wandelnde morali­sche Werte­vor­stel­lun­gen der Gesell­schaft in ethische Prinzi­pien münden können. Die teils wider­sprüch­li­chen und inkon­sis­ten­ten Regelun­gen machten es auch den Gutwil­li­gen schwer, den Beschrän­kun­gen Folge zu leisten – und es fehle die Mitwir­kung etwa von Psycho­lo­gen und Pädago­gen bei den politi­schen Entschei­dun­gen. „Man muss sich vorstel­len, man ist jetzt Kind. Das Spielen auf der Straße, das Treffen von Freun­den ist nur einge­schränkt möglich. Doch in der Schule, und im Bus dorthin, sitzen sie ohne Abstands­re­geln. Diese Diskre­pan­zen machen etwas wirr im Kopf und im Gefühl“, befand er. Zu einem vernich­ten­den Urteil kam er hinsicht­lich des im Frühjahr 2020 erleb­ten totalen Besuchs­ver­bots in Pflege- und Senio­ren­ein­rich­tun­gen. „Man hätte zumin­dest für die bedroh­li­chen Fälle, etwa die Beglei­tung Sterben­der, Vorkeh­run­gen treffen müssen, dass unter hohen Schutz­maß­nah­men ein Besuch dennoch möglich ist. Zumal ist der Schutz nicht effizi­ent, da die Senio­ren­heim-Bewoh­ner nach wie vor von Mitar­bei­ten­den versorgt wurden und schon durch sie Infek­tio­nen möglich waren.“ Auch hinsicht­lich des im Bundes­ge­setz enthal­te­nen, mitun­ter als „Ausgangs­be­schrän­kung“ euphe­mi­sier­ten nächt­li­chen Hausar­rests bei Inzidenz­wer­ten über 100 ist er mindes­tens skeptisch. „Es wird eine Kontakt­min­de­rung statt­fin­den, aber ob diese so wesent­lich ist, wird sich zeigen müssen. Außer­dem haben Aerosol­for­scher darge­legt, dass die Infek­ti­ons­ge­fahr in Innen­räu­men lauert, nicht draußen.“

Die Auswir­kun­gen von Corona auf die Arbeit in den Einrich­tun­gen hat der Kölner Rechts­an­walt Hubert Klein in seinem Vortrag „Arbeits­recht­li­che Frage­stel­lun­gen in Zeiten der Pande­mie – Habe ich ein Recht auf Arbeits­ver­wei­ge­rung?“ unter die Lupe genom­men. „Mangelnde Arbeits­platz­si­cher­heit und Arbeits­schutz kann arbeits­recht­lich Weige­rungs­rechte begrün­den!“ postu­lierte er für den Fall von Situa­tio­nen, in denen der Arbeit­ge­ber sich ungenü­gend um den Infek­ti­ons­schutz seiner Beschäf­tig­ten kümmere. Dagegen könnten Pflege­kräfte etwa für vorüber­ge­hende Zeit für gering­wer­ti­gere Tätig­kei­ten, etwa in der aktuel­len Lage zum Desin­fi­zie­ren, verpflich­tet werden – das gebe das Direk­ti­ons­recht des Arbeit­ge­bers her.

Einen Ausblick auf techni­sche Verbes­se­run­gen in der Pflege gab Staats­se­kre­tär Andreas Wester­fell­haus, der Pflege-Bevoll­mäch­tigte der Bundes­re­gie­rung. In „Wie digital sind Pflege und Medizin nach der Pande­mie?“ berich­tete er von seinem Besuch in einem Univer­si­täts­kli­ni­kum, das vorbild­haft auf digita­len Austausch unter Behand­lern und Pflege­kräf­ten setze. Dieses Projekt mache Mut. „Mit den Instru­men­ten der vergan­ge­nen 30 Jahre wird eine Versor­gung in den kommen­den Jahrzehn­ten nicht gelin­gen. Vieles liegt aber schon auf dem Tablett; wir müssen es einfach gemein­sam umset­zen.“ In Sachen Robotik sieht Wester­fell­haus dagegen deutli­che Grenzen; techni­schen Helfern in der Pflege könne eine allen­falls ergän­zende Rolle zukom­men. „Die Pflege wird immer mensch­lich sein und von Menschen ausge­übt werden. Robotik und ähnli­ches kann allen­falls unter­stüt­zend tätig sein.“

Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung Staatssekretär Andreas Westerfellhaus
Der Pflege­be­voll­mäch­tige der Bundes­re­gie­rung Staats­se­kre­tär Andreas Wester­fell­haus

Vom tägli­chen Klein­krieg mit den Gesund­heits­äm­tern und dem Verord­nungs-Dschun­gel berich­tete aus erster Hand Dr. Jan Basche, Geschäfts­füh­rer mehre­rer ambulan­ter Pflege­dienste in Berlin und Mitglied der dorti­gen Landes­gruppe des Bundes­ver­bands priva­ter Anbie­ter sozia­ler Dienste e.V. (bpa). Konkret erlebte er einen Fall einer Corona-positi­ven Betreu­ten, die auf Nahrungs-Anrei­chung angewie­sen war und hierfür ihre Maske abneh­men musste. Als Konse­quenz schickte das Gesund­heits­amt die jeweils anwesen­den mobilen Pflege­kräfte nach ihrem Einsatz bei der Patien­tin in Quaran­täne – trotz ihrer durch­ge­hend negati­ven Corona­tests.

„Wir mussten uns deshalb damit beschäf­ti­gen, wie die Betreu­ung weiter­geht, wenn keine Kräfte mehr da sind“, schil­derte er. Letzt­lich löste sich die Situa­tion, weil das Gesund­heits­amt eine bei der Betreu­ten einge­setzte Pflege­kraft „vom Radar verlor“. „Ihre Möglich­kei­ten sind beschränkt, dass muss ich leider so sagen. Da gibt es viel berech­tigte Frustra­tion, und das ist nie gut für die Versor­gung.“

Er appel­lierte, nicht alles umzuset­zen, was einem nicht logisch erscheint. „Nehmen sie es nicht nur als Beitrag fürs organi­sa­tio­nale Überle­ben Ihrer Einrich­tung, sondern auch für Ihre Psycho­hy­giene. Und nutzen Sie die Chancen, die sich daraus ergeben.“

Ein Blick hinter die Kulissen der Pflegefortbildung des Westens
Ein Blick hinter die Kulis­sen der Pflege­fort­bil­dung des Westens

Spannen­der Höhepunkt gegen Ende des Kongress­ta­ges war die Online-Abstim­mung der Kongress-Teilneh­men­den beim Innova­ti­ons­fo­rum, wo wiederum zwölf Unter­neh­men mit ihren Neuerun­gen angetre­ten waren. Hier reichte die Palette von Sanitär­aus­rüs­tung über teleme­tri­sche Pflege­hel­fer zu Bewegungs­ak­ti­vi­tät und Inkon­ti­nenz-Kontrolle, innova­tive Hilfs­mit­tel, Pflege- und Betreu­ungs-Apps und einem Brett­spiel rund um Pflege­all­tag und ‑wissen (Link zu allen teilneh­men­den Unter­neh­men).

Im Schluss­vo­tum der Final­runde setzte sich das Sprach­lern-Insti­tut „Bildungs­pro­fis Inter­na­tio­nal UG“ aus Frankfurt/Main mit einem spezi­ell auf fremd­spra­chige Pflege­kräfte zugeschnit­te­nen Deutsch-Kurspro­gramm durch, gefolgt von der iuvas medical GmbH aus Freiburg mit ihrem Trink­hilfe-Glas „sippa“ und der Pedilay GmbH aus München mit ihrem hautfreund­li­chen und schnell anleg­ba­ren Fußver­band „pedilay med“.

Die Siegerinnen des diesjährigen Innovationsforums: Das Sprachlern-Institut
Die Siege­rin­nen des diesjäh­ri­gen Innova­ti­ons­fo­rums: Das Sprach­lern-Insti­tut „Bildungs­pro­fis Inter­na­tio­nal UG“ aus Frankfurt/Main mit einem spezi­ell auf fremd­spra­chige Pflege­kräfte zugeschnit­te­nen Deutsch-Kurspro­gramm