Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Pflegende und weiteres Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ambulanten Pflegediensten bei der Auswertung von PCR-Tests priorisieren. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Pflegepersonal soll Tätigkeit nachweisen müssen
Demnach sei eine „eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen“ notwendig.
PCR-Tests sind nur begrenzt verfügbar, Labore mit den Auswertungen überlastet. Deshalb sollen sie „auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden“. Konkret geht es um Personal in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
Betroffene Beschäftigte sollen der Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen müssen, damit diese im weiteren Verlauf die Priorisierung im Vordruck ans Labor vermerken könne. Bereits Mitte Januar hatte Lauterbach angekündigt, dass knappe Kapazitäten und steigende Infektionszahlen eine Priorisierung bei PCR-Tests erfordern.
Freitesten aus Quarantäne mit PCR
Nach Angaben des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin seien PCR-Testzahlen in Deutschland mit fast 2 Millionen Tests in einer Woche auf einem „Allzeithoch“. In vielen Regionen sei die Kapazitätsgrenze bereits erreicht oder überschritten, teilte der Verband mit. Eine „konsequente Priorisierung der SARS-CoV-2-Diagnostik bereits bei der Testabnahme“ sei deshalb unumgänglich.