Der 11. Februar ist der Europäi­sche Tag des Notrufs 112 – ein Tag, der einge­führt wurde, insbe­son­dere um auf die europäi­sche Notruf­num­mer – 112 – aufmerk­sam zu machen. Das Datum wurde auch aus dem Grund gewählt, weil der 11. Tag und der 2. Monat des Jahres zusam­men die Notruf­num­mer ergeben.

Die Notruf­num­mer kann in allen Mitglied­staa­ten der Europäi­schen Union (EU) gebüh­ren­frei angeru­fen werden, um die entspre­chen­den Notfall­dienste zu errei­chen.

Wann sollte die 112-Notruf­num­mer gewählt werden?

Die 112 sollte ausschließ­lich in Notfall­si­tua­tio­nen genutzt werden, in denen ein Kranken­wa­gen oder eine Feuer­wehr benötigt werden, zum Beispiel nach einem Unfall oder wenn ein Feuer bemerkt wird.

Unnötige Anrufe können jedoch kostbare Zeit verschwen­den und die Reakti­ons­zeit für dringende Notfälle verlän­gern.

Im Fall eines irrtüm­li­chen Anrufs sollte man dennoch nicht aufle­gen. Statt­des­sen ist es besser am Telefon zu bleiben und zu erklä­ren, dass alles in Ordnung ist. Sonst könnte es passie­ren, dass ein Notfall­dienst trotz­dem geschickt wird.

Ablauf eines 112-Anrufs

Der Anruf wird zuerst von einer spezi­ell ausge­bil­de­ten Person beant­wor­tet, die – je nach Land – sich unmit­tel­bar um das Anlie­gen der Anrufe­rin oder des Anrufers kümmert oder an den entspre­chen­den Notfall­dienst weiter­lei­tet.

Anrufe­rin­nen und Anrufer müssen sich zunächst mit Namen, Adresse und Telefon­num­mer identi­fi­zie­ren, um die doppelte Meldung von Notfäl­len zu vermei­den.

Pflege­kri­sen­dienst wird in Erding einge­führt

Dieses Jahr kommt der Europäi­sche Tag des Notrufs nach einer wichti­gen Neuent­wick­lung im Landkreis Erding, wo am 1. Februar ein neuer, in Deutsch­land einma­li­ger, Pflege­kri­sen­dienst vom Roten Kreuz einge­führt wurde.

Der Dienst kommt dann zum Einsatz, wenn Menschen, jegli­chen Alters, aufgrund eines Ereig­nis­ses nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versor­gen und kein anderer Dienst sie derzei­tig unter­stüt­zen kann.

Die Nutzung des Diens­tes ist kosten­frei und die Betreu­ung von zu Pflegen­den läuft bis zu einem Maximum von fünf Tagen. Aus diesem Grund ist der Pflege­kri­sen­dienst nicht als Ersatz für eine ambulante oder statio­näre Pflege gedacht.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Pflege­kri­sen­dienst sind hier zu finden.

Quelle: Bundes­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Katastro­phen­hilfe, Bayeri­sches Rotes Kreuz