Gesetz
Ein Urteil, das alle Berufs­grup­pen betrifft Bild: Gerd Altmann / Pixabay

Mit der notwen­di­gen Zwei-Drittel-Mehrheit hat der Bundes­tag einer Geset­zes­än­de­rung zugestimmt, nach der das Bundes­ge­setz­blatt zukünf­tig nur noch online erschei­nen soll. Bislang war es noch notwen­dig, dass Rechts­ord­nun­gen und Gesetze in gedruck­ter Form veröf­fent­licht wurden. Ab 2023 soll das nicht mehr so sein. Dann gibt es nur noch die elektro­ni­sche Online-Version, die von da an amtlich ist.

Gesetz zur Änderung des Grund­ge­set­zes

Konkret geht es um zwei Gesetz­ent­würfe: eine Grund­ge­setz­än­de­rung und eine einfach­ge­setz­li­che Regelung. Der Bundes­tag hat also zum einen über ein Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Verkün­di­gungs- und Bekannt­ma­chungs­we­sens abgestimmt und zum anderen über ein Gesetz zur Änderung des Grund­ge­set­zes.

Demnach soll Artikel 82 des Grund­ge­set­zes geändert werden, der nun auf ein Bundes­ge­setz verweist, in dem die Details „zur Verkün­dung und zur Form von Gegen­zeich­nung und Ausfer­ti­gung von Geset­zen und Rechts­ver­ord­nun­gen“ geregelt werden sollen. Hierbei handelt es sich um besag­tes Gesetz, das neben der Grund­ge­setz­än­de­rung beschlos­sen wurde.

So soll die derzeit allein verbind­li­che Papier­fas­sung des Bundes­ge­setz­blat­tes abgelöst und die Verkün­dung auf einer digita­len Verkün­dungs­platt­form des Bundes ermög­licht werden. Das elektro­ni­sche Bundes­ge­setz­blatt wird damit das allei­nige Verkün­di­gungs­or­gan für Gesetze und Rechts­ver­ord­nun­gen sein. Der Bundes­rat muss dem Vorha­ben noch zustim­men.

Eine amtli­che elektro­ni­sche Verkün­dung wird in der Form schon von zahlrei­chen europäi­schen Staaten, in mehre­ren Bundes­län­dern Deutsch­land und auch auf Ebene der Europäi­schen Union prakti­ziert. Die neue Regelung bringt viele Vorteile mit sich: Der Ausga­be­pro­zess wird beschleu­nigt, der Zugang zu Bundes­ge­setz­blatt wird verbes­sert und Ressour­cen werden gespart.

Quelle: Bundes­tag