Mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit hat der Bundestag einer Gesetzesänderung zugestimmt, nach der das Bundesgesetzblatt zukünftig nur noch online erscheinen soll. Bislang war es noch notwendig, dass Rechtsordnungen und Gesetze in gedruckter Form veröffentlicht wurden. Ab 2023 soll das nicht mehr so sein. Dann gibt es nur noch die elektronische Online-Version, die von da an amtlich ist.
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Konkret geht es um zwei Gesetzentwürfe: eine Grundgesetzänderung und eine einfachgesetzliche Regelung. Der Bundestag hat also zum einen über ein Gesetz zur Modernisierung des Verkündigungs- und Bekanntmachungswesens abgestimmt und zum anderen über ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes.
Demnach soll Artikel 82 des Grundgesetzes geändert werden, der nun auf ein Bundesgesetz verweist, in dem die Details „zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen“ geregelt werden sollen. Hierbei handelt es sich um besagtes Gesetz, das neben der Grundgesetzänderung beschlossen wurde.
So soll die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes ermöglicht werden. Das elektronische Bundesgesetzblatt wird damit das alleinige Verkündigungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen sein. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Eine amtliche elektronische Verkündung wird in der Form schon von zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern Deutschland und auch auf Ebene der Europäischen Union praktiziert. Die neue Regelung bringt viele Vorteile mit sich: Der Ausgabeprozess wird beschleunigt, der Zugang zu Bundesgesetzblatt wird verbessert und Ressourcen werden gespart.
Quelle: Bundestag