
Dr. Jens Baas, Vorsitzender der Techniker Krankenkasse, hatte in der vergangenen Woche in der Rheinischen Post Forderungen zur Angleichung der Honorare von Privat- und Kassenpatienten abgegeben, auf die sich nun die Bundesärztekammer (BÄK) bezogen hat. Baas sieht in einer Anpassung der Honorare einen möglichen Lösungsweg, um dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Aufgrund geringerer Anteile an privaten Patienten auf dem Land, müssten die gesetzlichen Krankenkassen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um dadurch entstehende Nachteile bezüglich des Einkommens der Ärzte auszugleichen.
Vorstandsmitglied der BÄK, Dr. Klaus Reinhardt, reagierte darauf mit scharfer Kritik und fordert den Erhalt des dualen Versicherungssystems: „Wenn Jens Baas mit seinen Äußerungen ausdrücken wollte, dass die Leistungen im vertragsärztlichen Bereich seit Jahren und Jahrzehnten häufig unzureichend durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) honoriert werden, dann kann man dem nur beipflichten. Immerhin gesteht er ein, dass die GKV für eine angemessene Honorierung ärztlicher Leistungen rund fünf Milliarden Euro mehr aufwenden müsste. Bislang sind uns aber keinerlei Initiativen der Krankenkassen bekannt, das Vergütungsniveau in der GKV auf das Niveau der Privaten Krankenversicherung anzuheben“, sagte Reinhardt.
Mangelnde Anreize für Landärzte
Darüber hinaus sieht Reinhardt das Problem nicht darin, dass zu wenige Privatpatienten auf dem Land leben und sich deshalb weniger Ärzte für eine Praxis auf dem Land entscheiden würden. Vielmehr seien hier andere Faktoren ausschlaggebend, die auf mangelndes kulturelles Angebot, unzureichende Betreuungs- und Schulangebote sowie schlechte Erwerbsmöglichkeiten für Eheleute auf dem Land zurückzuführen sind. „Hier muss man ansetzen, statt Einheitshonorare zu propagieren, die für die Bekämpfung des Ärztemangels absolut wirkungslos wären“, erklärt Reinhardt.
Weiter argumentiert er, dass der Kostenbeitrag von Privatpatienten ein wichtiges finanzielles Mittel für die Krankenhausausstattung darstellt: „Ein solcher Systemwechsel aber würde der ärztlichen Versorgung erhebliche finanzielle Mittel entziehen, wie unter anderem eine Studie des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen belegt. Davon wären letztlich alle Patienten betroffen. Denn Privatversicherte ermöglichen mit ihrem die tatsächlichen Kosten deckenden Finanzierungsbeitrag eine hochwertige medizinische Ausstattung von Krankenhäusern und Praxen, die allen Patientinnen und Patienten unabhängig vom Versicherungsstatus zur Verfügung steht“, so Reinhardt.
Quelle: BÄK