Am Dienstag hat der Erweiterte Bewertungsausschuss über die Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2018 entschieden. Demnach sollen die Honorare um 1,18 % im kommenden Jahr erhöht werden. Im Erweiterten Bewertungsausschuss verteten sind drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder. Der GKV-Spitzenverband erklärte, dass bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro ergibt. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf:
- Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 410 Millionen Euro.
- Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 100 Millionen Euro.
- Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millionen Euro gerechnet.
- Für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals erhalten die niedergelassenen Ärzte noch einmal 50 Millionen Euro.
Unzufriedenheit auf Seiten der Freien Ärzteschaft
Während der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, das Ergebnis für angemessen hält, so übte beispielsweise die Freie Ärzteschaft (FÄ) deutlich Kritik. „Das ist eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“, so Stackelberg.
Die Freie Ärzteschaft sieht durch diesen Honorarzuwachs weder die Kostensteigerungen in den Praxen noch den zunehmenden Behandlungsbedarf abgedeckt. So müsse jeder Arzt nun selbst entscheiden, welche medizinische Leistungen in diesem Rahmen noch möglich sind. „Letztlich können viele Ärzte gar nicht anders verfahren, als Umfang und Aufwand der medizinischen Leistungen ihrer wirtschaftlichen Situation anzupassen. Das heißt oft: diese weiter zu reduzieren. Jeder Arzt muss jetzt entscheiden, welche medizinischen Leistungen er im Bereich der Kassenmedizin mit welchem Aufwand noch vertreten und welche Leistungen er nur noch im Rahmen der Privatmedizin anbieten kann“, so Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft.
Nach der getroffenen Entscheidung auf Bundesebene werden nun weitere Verhandlungen folgen, um die Maßnahmen regional umzusetzen und gegebenenfalls regionale Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen vorzunehmen.
Quelle: GKV, FÄ