Am Diens­tag hat der Erwei­terte Bewer­tungs­aus­schuss über die Vergü­tung nieder­ge­las­se­ner Ärzte im Jahr 2018 entschie­den. Demnach sollen die Honorare um 1,18 % im kommen­den Jahr erhöht werden. Im Erwei­ter­ten Bewer­tungs­aus­schuss verte­ten sind drei Vertre­ter der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) und des GKV-Spitzen­ver­ban­des sowie drei unpar­tei­ische Mitglie­der. Der GKV-Spitzen­ver­band erklärte, dass bei der Gesamt­be­trach­tung der einzel­nen Vergü­tungs­ele­mente sich in der Summe eine Vergü­tungs­er­hö­hung in einer Größen­ord­nung von rund einer Milli­arde Euro ergibt. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf:

  • Der Orien­tie­rungs­wert („Preis“) steigt im kommen­den Jahr um insge­samt 410 Millio­nen Euro.
  • Die morbi­di­täts­ori­en­tierte Gesamt­ver­gü­tung steigt aufgrund der Morbi­di­täts­ver­än­de­rung um 100 Millio­nen Euro.
  • Für extrabud­ge­täre Leistun­gen, wie beispiels­weise Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millio­nen Euro gerech­net.
  • Für die Stärkung des nicht­ärzt­li­chen Praxis­per­so­nals erhal­ten die nieder­ge­las­se­nen Ärzte noch einmal 50 Millio­nen Euro.

Unzufrie­den­heit auf Seiten der Freien Ärzte­schaft

Während der stell­ver­tre­tende Vorstands­vor­sit­zende des GKV-Spitzen­ver­ban­des, Johann-Magnus von Stackel­berg, das Ergeb­nis für angemes­sen hält, so übte beispiels­weise die Freie Ärzte­schaft (FÄ) deutlich Kritik. „Das ist eine maßvolle Entschei­dung, die sowohl den Honorar­in­ter­es­sen der nieder­ge­las­se­nen Ärzte als auch denen der Beitrags­zah­ler gerecht wird“, so Stackel­berg.

Die Freie Ärzte­schaft sieht durch diesen Honorar­zu­wachs weder die Kosten­stei­ge­run­gen in den Praxen noch den zuneh­men­den Behand­lungs­be­darf abgedeckt. So müsse jeder Arzt nun selbst entschei­den, welche medizi­ni­sche Leistun­gen in diesem Rahmen noch möglich sind. „Letzt­lich können viele Ärzte gar nicht anders verfah­ren, als Umfang und Aufwand der medizi­ni­schen Leistun­gen ihrer wirtschaft­li­chen Situa­tion anzupas­sen. Das heißt oft: diese weiter zu reduzie­ren. Jeder Arzt muss jetzt entschei­den, welche medizi­ni­schen Leistun­gen er im Bereich der Kassen­me­di­zin mit welchem Aufwand noch vertre­ten und welche Leistun­gen er nur noch im Rahmen der Privat­me­di­zin anbie­ten kann“, so Wieland Dietrich, Vorsit­zen­der der Freien Ärzte­schaft.

Nach der getrof­fe­nen Entschei­dung auf Bundes­ebene werden nun weitere Verhand­lun­gen folgen, um die Maßnah­men regio­nal umzuset­zen und gegebe­nen­falls regio­nale Anpas­sun­gen zwischen den 17 Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gun­gen und den Vertre­tern der Kranken­kas­sen vorzu­neh­men.

Quelle: GKV, FÄ