Online-Klausur
Chatten während einer Online-Klausur kann Probleme berei­ten Bild: Ocusfocus/Dreamstime.com

Online-Klausur in Gruppen­ar­beit

Eine Berli­ner Studen­tin im Fach „Öffent­li­che Verwal­tung“ musste während der Corona­pan­de­mie eine dreistün­dige Online-Klausur schrei­ben. Während der Klausur tauschte sie sich mit weite­ren Prüfungs­teil­neh­men­den in einer Online-Chat-Gruppe über die Themen aus. Die Chat-Verläufe wurden später dem Dozen­ten und dem Prüfer zugespielt.

Die Hochschule leitete darauf­hin gegen alle Mitglie­der der Gruppe ein Prüfungs­ver­fah­ren wegen des Verdachts aus Täuschung ein. Wegen der beson­de­ren Schwere der Täuschung wurde die Studen­tin schließ­lich exmatri­ku­liert. Vor dem Verwal­tungs­ge­richt Berlin klagte die Studen­tin gegen diese Entschei­dung.

Beson­dere schwere der Tat

Das Gericht wies die Klage ab. Die Prüfungs­ord­nung der Hochschule (SPO) sehe eine Exmatri­ku­la­tion dann vor, wenn ein Prüfungs­aus­schuss eine beson­dere Schwere der Täuschung feststellt. Das sei gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 SPO in diesem Fall so richtig entschie­den worden.

Die Studen­tin habe sich während der gesam­ten Prüfungs­zeit in der Chat-Gruppe aktiv betei­ligt, Fragen gestellt, selbst Stellung bezogen sowie Antwor­ten ihrer Kommi­li­to­nin­nen und Kommi­li­to­nen mitge­schrie­ben. Zudem wurden in der Gruppe Screen­shots von Antwor­ten des Multi­ple-Choice-Teils der Klausur geteilt, die die Studen­tin ebenfalls einse­hen konnte.

Hochschule statu­iert Exempel

Ob die in der Gruppe disku­tier­ten Themen tatsäch­lich hilfreich für das Bestehen der Prüfung waren, ist dabei unerheb­lich. Egal sei auch, dass die Gruppe ursprüng­lich von der Hochschule selbst einge­rich­tet wurde. Es sei die Verant­wor­tung der Studie­ren, keine unerlaub­ten Hilfen während einer Prüfung zu nutzen.

Mit der Exmatri­ku­la­tion wollte die Hochschule zudem eine abschre­ckende Wirkung bei anderen Studie­ren­den erzeu­gen, da es häufig zu Täuschungs­ver­su­chen bei Online-Prüfun­gen gekom­men sei.

Quelle: VG Berlin 06.02.2023 – 12 K 52/22