Millionenbetrug
Ein spekta­ku­lä­rer Millio­nen­be­trug macht Schlag­zei­len Bild: © Elena Sista­liuk | Dreamstime.com

Ein Millio­nen­be­trug erschüt­tert Süddeutsch­land: Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Bürger­meis­ter der Gemeinde Seeg im Ostall­gäu und dem frühe­ren Leiter des dorti­gen Senio­ren­heims und Pflege­diens­tes­den Betrug in Millio­nen­höhe vor. Mehrjäh­rige Haftstra­fen hat sie gefor­dert. Ein Urteil soll am Donners­tag, 11. Januar, fallen.

Haftstra­fen gefor­dert

  • Sechs Jahre wegen gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs und Untreue für den Bürger­meis­ter
  • Vier Jahre für den Pflege­dienst­lei­ter

Das forderte der Staats­an­walt vor dem Landge­richt Nürnberg-Fürth. Die Staats­an­walt­schaft ist davon überzeugt, dass die beiden Männer „gemein­same Sache“ gemacht haben: Sie sollen über den Pflege­ret­tungs­schirm Corona-Hilfen in Höhe von rund zwei Millio­nen Euro für das Senio­ren­heim und einen Pflege­dienst zu Unrecht abgerech­net haben. Dazu setzten die beiden unter anderem Schein­rech­nun­gen ein.

Das soll laut Staats­an­walt­schaft mit „empfind­li­chen Haftstra­fen“ geahn­det werden.

Millio­nen­be­trug: Geld auf private Konten verscho­ben

Außer­dem wirft die Staats­an­walt­schaft dem Bürger­meis­ter auch Untreue vor:

Zuguns­ten mehre­rer von ihm gegrün­de­ter Pflege­ge­sell­schaf­ten soll der Rathaus­chef als Geschäfts­füh­rer und Vorstand Hundert­tau­sende Euro von der Betrei­ber­ge­sell­schaft des Heims und dem Caritas­stif­tungs­ver­ein unter anderem auf private Konten verscho­ben haben.

„Um Ihre Firmen mit frischem Geld zu versor­gen, haben Sie die Pande­mie und die Rettungs­mit­tel der Regie­rung ausge­nutzt“, so der Staats­an­walt bei Prozess­be­ginn.

Die Vertei­di­ger des Kommu­nal­po­li­ti­kers halten eine Strafe von zweiein­halb Jahren für ausrei­chend. Die Vertei­di­gung betonte, dass der Bürger­meis­ter von dem Betrug bei den Corona-Hilfen im Pflege­heim und bei einem Pflege­dienst in Seeg nichts gewusst habe.

Schein­rech­nun­gen und Fake-Rechnun­gen

„Mit den Schein­rech­nun­gen und den Fake-Rechnun­gen hatte Herr B. nichts zu tun“, erklärte der Anwalt des Bürger­meis­ters und bezich­tigte den mitan­ge­klag­ten Pflege­dienst­lei­ter der Lüge. Dieser behaup­tet, B. sei an dem Millio­nen­be­trug betei­ligt gewesen.

Die Untreue-Vorwürfe gegen seinen Mandan­ten räumte der Vertei­di­ger aller­dings teilweise ein. Bei der Neuauf­stel­lung der Pflege in Seeg habe der Bürger­meis­ter zwar gute Absich­ten gehabt, aber vieles falsch und sich dabei straf­bar gemacht, sagte sein Anwalt.

Vertei­di­gung: Angeklag­ter ist kein Krimi­nel­ler

Unter anderem hatte B. mehrere Hundert­tau­send Euro auf Konten einer von ihm gegrün­de­ten Pflege­firma und zwischen­zeit­lich auf ein Privat­konto überwie­sen. Deshalb beantragte der Vertei­di­ger, seinen Mandan­ten wegen Untreue zu zweiein­halb Jahren zu verur­tei­len. Von den Betrugs­vor­wür­fen soll er aber freige­pro­chen werden.

„Der Angeklagte ist kein Krimi­nel­ler“, so die Vertei­di­gung. Sie erklärte zudem, dass B. keinen einzi­gen Cent in die eigene Tasche, sondern alles Geld in die Pflege in Seeg gesteckt habe.

„Er hat von Anfang an nur gute Absich­ten gehabt und wollte die marode Pflege in Seeg sicher­stel­len und zukunfts­fä­hig machen. Das waren seine Absich­ten und die waren ausnahms­los altru­is­tisch.“

Das Urteil zu diesem Millio­nen­be­trug wird mit Spannung erwar­tet.

Quellen: BR, Landge­richt Nürnberg-Fürth