Ohne ärztliche Anordnung
BtMG-Verstoß: Sanitäter injiziert Fentanyl
Eine nie endende Diskussion: Sollten Notfallsanitäterinnen und ‑sanitäter mehr Kompetenzen erhalten? In Göppingen musste sich ein Sanitäter nun vor Gericht verantworten, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen hatte. Er hatte einem Patienten während eines Einsatzes Fentanyl verabreicht, obwohl er dazu ohne ärztliche Anordnung gar nicht berechtigt war.