Millionenbetrug
Das Gericht sah die Schuld bei beiden als erwie­sen an Bild: © Ia64 | Dreamstime.com
  • Der Bürger­meis­ter von Seeg ist vom Landge­richt Nürnberg-Fürth wegen Untreue, Betrugs und versuch­ten Betrugs schul­dig gespro­chen und zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheits­strafe verur­teilt worden.
  • Die Strafe für den mitan­ge­klag­ten ehema­li­gen Leiter einer Pflege­ein­rich­tung beläuft sich auf drei Jahre und elf Monate Gefäng­nis, unter anderem wegen Betrugs und versuch­ten Betrugs.

Millio­nen­be­trug: Insge­samt 16 Fälle

Die Staats­an­walt­schaft hatte in ihrem Plädoyer Haftstra­fen gefor­dert und eine lange Liste an Vorwür­fen gegen Berktold vorge­legt: 16 Betrugs­fälle, ein versuch­ter Betrug über 800.000 Euro, die aber nicht ausge­zahlt wurden, fünfma­li­ges Fälschen von Rechnun­gen sowie sechzehn­mal Untreue und zuletzt der Besitz einer Schuss­waffe samt Munition.

Dem Mitan­ge­klag­ten warf die Anklage unter anderem Betrug in 25 Fällen sowie die Fälschung beweis­erheb­li­cher Daten vor.

Zwei Millio­nen Euro an Corona­hil­fen falsch abgerech­net

Insge­samt sollen der Bürger­meis­ter und der Pflege­dienst­lei­ter Corona­hil­fen in Höhe von rund zwei Millio­nen Euro unrecht­mä­ßig für das Senio­ren­heim und einen Pflege­dienst in Seeg abgerech­net haben.

Der Bürger­mis­ter bestritt bis zuletzt eine Betei­li­gung, ledig­lich die Untreue hatte sein Vertei­di­ger in Teilen vor Gericht einge­räumt; der Heim- und Pflege­dienst­lei­ter hatte den Betrug zum Prozess­auf­takt gestan­den.

Das Urteil zu diesem Millio­nen­be­trug ist noch nicht rechts­kräf­tig.

Quellen: BR, Landge­richt Nürnberg-Fürth