Das Landgericht Düsseldorf hat sieben Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen verurteilt. Das Gericht hatte bereits im Februar 2018 neun Angeklagte aus ähnlichen Gründen zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 7 Jahren und 2 Jahren verurteilt hatte.
Das Gericht ist überzeugt, dass vier Angeklagte und ein zwischenzeitlich Verstorbener die Idee hatten, nicht erbrachte Pflegeleistungen betrügerisch abzurechnen. Zu diesem Zweck errichteten die Angeklagten zunächst drei Pflegedienste in Düsseldorf: die Stern Pflegedienst GmbH, die Lottos Gesundpflege GmbH und die Lotos Pflegedienst GmbH. Spätestens ab 2012 rechneten diese Pflegedienste Leistungen gegenüber Abrechnungsgesellschaften ab.
Die angeblichen Pflegedienst-Forderungen wurden dann von den Abrechnungsstellen beglichen und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Kommunen abgerechnet. Daher zahlten die entsprechenden Krankenkassen und Kommunen auf tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen. Das Gericht stellte dabei fest, dass der Gesamtschaden 1.535.503,22 Euro betrug.
Zudem ist das Gericht überzeugt, dass nur wenige der zu behandelnden Personen tatsächlich so gepflegt wurden, wie es von ärztlichen Fachpersonen verschrieben wurde und wie es gegenüber der Krankenkassen und Kommunen abgerechnet wurde. Zum Beispiel erhielten zu behandelnde Personen anstatt der verschriebenen Pflegeleistungen auch Geldleistungen und sogenannte Kompensationsleistungen (zum Beispiel Fahrten zum Arzt, Maniküre oder Pediküre).
Es ist außerdem zu beachten, dass die Durchführung der Taten den Angeklagten dadurch erleichtert wurde, dass die Pflegeleistungen nicht ausreichend kontrolliert wurden.
Urteil und Strafzumessung
Mit dem Urteil vom 23. April 2021 (10 KLs 5/20) wurde folgendes beschlossen:
- Vier Angeklagte wurden wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen fünf Jahren zwei Monaten und zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Zwei Angeklagte hat das Gericht wegen Geldwäsche in 293 Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von vier bzw. drei Jahren sechs Monaten verurteilt.
- Einen Angeklagten hat das Gericht wegen Beihilfe zur Geldwäsche in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.
- Einen Angeklagten hat das Gericht freigesprochen.
Das Gericht hat bei der Strafzumessung folgendes berücksichtigt:
- Zu Gunsten der Angeklagten wurde berücksichtigt, dass sie alle nicht vorbestraft waren.
- Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass sieben der acht Angeklagten Geständnisse bzw. Teilgeständnisse abgelegt hatten.
- Die hohe kriminelle Energie, die über einen relativ langen Tatzeitraum zum Ausdruck kam, wurde strafschärfend gewertet.
Die Angeklagten sind den Schadensersatz- und Erstattungsansprüchen der Krankenkassen und Kommunen ausgesetzt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten können gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Quelle: Landgericht Düsseldorf