Kastrationen
Wie wird das Urteil in dem Sadis­ten-Prozess ausfal­len? Bild: Gerd Altmann / Pixabay

Ein 74 Jahre alter Mann ohne medizi­ni­sche Ausbil­dung soll Kastra­tio­nen und andere opera­tive Eingriffe gegen Bezah­lung angebo­ten und durch­ge­führt haben. Deshalb muss sich der Mann aus dem thürin­gi­schen Sömmerda wegen schwe­rer Körper­ver­let­zung vor dem Landge­richt Erfurt verant­wor­ten.

Um die Opfer zu schüt­zen, wurde die Anklage unter Ausschluss der Öffent­lich­keit verle­sen. In acht Fällen soll der 74-Jährige Eingriffe durch­ge­führt haben. Sieben Männer aus verschie­de­nen Regio­nen Deutsch­lands sollen betrof­fen sein, hieß es auf Nachfrage seitens der Staats­an­walt­schaft.

Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen schwe­rer Körper­ver­let­zung, da die Betrof­fe­nen dauer­haft ihre Fortpflan­zungs­fä­hig­keit verlo­ren haben sollen.

Kastra­tio­nen im Inter­net angebo­ten

Der Angeklagte soll seine Dienste in Inter­net­fo­ren angebo­ten und die Eingriffe im Wohnzim­mer seiner Wohnung durch­ge­führt haben. Es soll dabei unter anderem um die Amputa­tion von Hoden und Penis gegan­gen sein.

Die betrof­fe­nen Männer sollen für die Eingriffe zwischen 500 und 2.200 Euro gezahlt haben.

Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass die Taten straf­bar sind, auch wenn sich die betrof­fe­nen Männer selbst dazu bereit erklärt haben. Im Falle einer Verur­tei­lung bewegt sich der Straf­rah­men laut Staats­an­walt­schaft zwischen drei und 15 Jahren.

Der Angeklagte selbst schwieg beim Prozess­auf­takt. Sein Vertei­di­ger gab aller­dings an, dass sich der Mann gegebe­nen­falls im weite­ren Verhand­lungs­ver­lauf äußern werde. Unklar ist, wann der Prozess weiter­geht.

Der Angeklagte ist selbst krank und plant, sich einer Opera­tion zu unter­zie­hen.

Erinne­run­gen an Fall aus Bayern

Die Eckda­ten erinnern an einen Fall aus Bayern: Im Dezem­ber 2021 wurde am Landge­richt München II ein damals 67 Jahre alter Elektri­ker wegen schwe­rer, gefähr­li­cher und einfa­cher Körper­ver­let­zung zu mehr als acht Jahren Haft verur­teilt.

Er hatte zugege­ben, in Sadis­ten-Foren im Inter­net „Kastra­tio­nen“ angebo­ten zu haben. Mehrere Männer zahlten ihm demnach Geld dafür, dass er sie beispiels­weise folterte und die Hoden entfernte. Einer der Männer starb nach dem Eingriff – woran, konnte das Gericht nicht mehr ergrün­den.

Quelle: Landge­richt Erfurt