Bewohnerwäsche
Die Verant­wor­tung für den Hygie­ne­sta­tus von Bewohner­wä­sche liegt bei den Pfleg­ein­rich­tun­gen Bild: DTV

Anders als bei der Behand­lung allge­mei­ner Texti­lien wie Bett- und Frottee­wä­sche in Pflege­ein­rich­tun­gen, die laut der gülti­gen Empfeh­lung des Robert-Koch-Insti­tuts „Infek­ti­ons­prä­ven­tion in Heimen“ desin­fi­zie­rend gewaschen werden müssen, verbleibt die Verant­wor­tung für den Hygie­ne­sta­tus von Bewohner­wä­sche bei den Pfleg­ein­rich­tun­gen bzw. bei den beauf­trag­ten Wäsche­rei­be­trie­ben. Bewohner­wä­sche, deren Behand­lung nicht exakt gesetz­lich geregelt ist, umfasst im Wesent­li­chen die Oberbe­klei­dung und Leibwä­sche, welche sich im Besitz der Bewoh­ner befin­det.

Im Zuge der Corona­pan­de­mie haben die Textil Service-Unter­neh­men eine deutli­che Zunahme der zur Bearbei­tung überlas­se­nen Texti­lien festge­stellt. Viele Angehö­rige, die vor der Krise die Beklei­dung des Bewoh­ners zu Hause bearbei­tet haben, wählten nun eine sichere und hygie­nisch einwand­freie, profes­sio­nelle Aufbe­rei­tung durch Spezia­lis­ten. Auch haben Gesund­heits­äm­ter die Einrich­tun­gen dahin gehend beraten, die Aufbe­rei­tung von poten­zi­ell konta­mi­nier­ten Texti­lien, wie zum Beispiel auch die Berufs­klei­dung der Pflegen­den, aus dem priva­ten Umfeld heraus­zu­ho­len.

Zusam­men­ar­beit mit exter­nen Dienst­leis­tern bringt Sicher­heit

Für Pflege­heime mit einer eigenen Wäsche­rei gilt die DGUV Infor­ma­tion 203–084 „Umgang mit Wäsche aus Berei­chen mit erhöh­ter Infek­ti­ons­ge­fähr­dung“ mit konkre­ten bauli­chen, hygie­ni­schen und perso­nel­len Anfor­de­run­gen. Um diesen oft unter­schätz­ten Aufwand für die Einrich­tung zu sparen und zur Konzen­tra­tion der Heime auf ihre Kernauf­gabe, die Betreu­ung und Pflege der Bewoh­ner, stehen die Textil Service-Unter­neh­men des DTV mit quali­fi­zier­ten Lösun­gen zur Seite.

Die Entschei­dung zwischen einer Inhouse-Lösung oder einer Zusam­men­ar­beit mit exter­nen Profis, ist nicht nur bei Neubau­ten, sondern auch bei Bestands­ein­rich­tun­gen unter den von der DGUV gefor­der­ten Gesichts­punk­ten, kritisch und sorgfäl­tig abzuwä­gen.

Die Textil Service-Unter­neh­men leisten mit ihren desin­fi­zie­ren­den Wasch­ver­fah­ren einen wesent­li­chen Beitrag zur Infek­ti­ons­prä­ven­tion, die sich auch in den landes­recht­li­chen Anfor­de­run­gen an den Betrieb eines Heimes wider­spie­geln (ehemals: § 11 Absatz 1 Nummer 9 HeimG).

In Nordrhein-Westfal­len ist beispiels­weise das Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les (MAGS) gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 8 WTG ermäch­tigt worden, per Rechts­ver­ord­nung Konzepte über hygie­ne­recht­li­che Anfor­de­run­gen zu erstel­len, um einen Schutz der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner vor Infek­tio­nen und die Einhal­tung der einschlä­gi­gen Anfor­de­run­gen der Hygiene zu gewähr­leis­ten.

Wenngleich dieser formelle Rechts­akt bislang noch nicht umgesetzt worden ist, kann diesbe­züg­lich wohl schon bald mit einer Besei­ti­gung dieses Missstan­des gerech­net werden. Vor dem Hinter­grund der epide­mio­lo­gi­schen Notstands­lage drängen nun mehrere kommu­nale Verbände darauf, dass endlich eine Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung verab­schie­det wird.

Es ist abseh­bar, dass neben der desin­fi­zie­ren­den Reini­gung der dienst­li­chen Arbeits­klei­dung dann auch die unbedenk­li­che Aufbe­rei­tung der Bewohner­wä­sche hierein einbe­zo­gen werden wird. Abseits dieser recht­li­chen Aspekte sind im Zusam­men­hang mit der Aufbe­rei­tung der Bewohner­wä­sche auch weitere quali­täts­si­chernde Regula­to­rien zu beach­ten.

Bewohnerwäsche
Die Pflege der bewoh­ner­ei­ge­nen Wäsche ist eine beson­ders sensi­ble und verant­wor­tungs­volle Aufga­ben­stel­lung Bild: DTV

Gesicherte Hygiene und Quali­tät für Bewohner­wä­sche

Um Pflege­ein­rich­tun­gen bei der Hygie­ne­si­che­rung von Bewohner­wä­sche unter­stüt­zen zu können, dienen den Dienst­leis­tern Manage­ment­sys­teme als Grund­lage für gesicherte Prozesse: zwei im Markt für profes­sio­nelle Wäsche­reien anerkannte Systeme stehen hier gleich­wer­tig neben­ein­an­der und bilden eine gute und varia­ble Entschei­dungs­grund­lage für die Pflege­ein­rich­tung:

  • die Gütege­mein­schaft sachge­mäße Wäsche­pflege e.V. hat im Jahre 2012 das Gütezei­chen RAL-GZ 992/4 ins Leben gerufen. Dieses Hygie­ne­zeug­nis für Bewohner­wä­sche aus Pflege­ein­rich­tun­gen gilt im deutschen Gesund­heits- und Sozial­we­sen als Nachweis für die Erfül­lung aller relevan­ten Hygie­ne­an­for­de­run­gen für sämtli­che Arten von Bewohner­wä­sche.
  • Das europäi­sche RABC Manage­ment­sys­tem (Risk Manage­ment and Biocon­ta­mi­na­tion Control), darge­stellt über die Norm DIN EN 14065, bildet die Grund­lage für die sichere und validierte hygie­ni­sche Aufbe­rei­tung von Texti­lien in Wäsche­reien, die vertrag­li­che Verein­ba­run­gen mit ihren Kunden zur mikro­bio­lo­gi­schen Quali­tät von Texti­lien getrof­fen haben.

Beide Manage­ment­sys­teme werden in der profes­sio­nel­len Wäsche­rei idealer­weise durch die Zerti­fi­zie­rung auch der Hygie­ne­an­for­de­run­gen an Bett- und Flach­wä­sche sowie der Berufs­klei­dung der Einrich­tung ergänzt – zum Vorteil von Bewoh­nern und Einrich­tun­gen.

Persön­li­che Kleidung in zuver­läs­si­gen Händen

Die Pflege der bewoh­ner­ei­ge­nen Wäsche ist eine beson­ders sensi­ble und verant­wor­tungs­volle Aufga­ben­stel­lung. Entschei­der einer Pflege­ein­rich­tung sind hier auf höchste Quali­tät und das Vertrauen in die Wäsche­rei­part­ner angewie­sen. Der Befürch­tung eines Quali­täts­ver­lus­tes bei einer exter­nen Vergabe können die Wäsche­reien nur mit einem perfek­ten Service begeg­nen. Mit unseren infor­ma­ti­ven Erklär­vi­deo erhal­ten Sie einen Überblick über einen perfek­ten Wäsche­kreis­lauf.