Ein mündli­ches „Ja“ des Patien­ten ist grund­sätz­lich ausrei­chend für eine Fotodo­ku­men­ta­tion bei einer Wundbe­hand­lung. Es muss nicht zwingend eine Unter­schrift einge­holt werden. Warum es dennoch wichtig ist, die Einwil­li­gung zu dokumen­tie­ren, erklärt Prof. Dr. Volker Großkopf im Video.