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Immer wieder tritt die Frage auf, ob eine mündliche Einwilligung des Patienten zur Fotodokumentation im Rahmen der Wundbehandlung ausreichend ist, oder ob es darüber hinaus einer Unterschrift auf einem Einwilligungsformular bedarf. Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Großkopf liefert im folgenden Video eine klare Antwort.
Die Wunddokumentation dient der Qualitäts- und Beweissicherung. Pauschal betrachtet bedeutet das: Was nicht erfasst wird, gilt als nicht erbrachte Leistung. Welche speziellen Anforderungen müssen an ein Wunddokumentationssystem gestellt werden?