Frage der Beweislast
Dokumentationspflicht von Wundversorgern hat Grenzen
Die Dokumentationspflcht eines Wundversorgers geht nicht so weit, dass auch unauffällige Wunden fortlaufend dokumentiert werden müssen. In dem Sinne urteilte das OLG Naumburg im Streitfall um einen Achillessehnen-Riss, dessen Wunde sich zwei Monate nach dem Sportunfall verschlechterte.