Die SPD hat empfoh­len, die Erstre­gis­trie­rung der Berufs­an­ge­hö­ri­gen durch die Arbeit­ge­ber unter­stüt­zen zu lassen und diese an diesem Prozess zu betei­li­gen, wie es zum Beispiel auch in Rhein­land-Pfalz umgesetzt wurde. Damit ist auch eine zentrale Forde­rung des DBfK Nordwest aufge­grif­fen. „Das würde die Errich­tungs­phase der Pflege­kam­mer enorm verein­fa­chen und dem Errich­tungs­aus­schuss dabei helfen, sich auf die Wahl der Vollver­samm­lung zu konzen­trie­ren,“ atmet DBfK Geschäfts­füh­rer Burkhardt Zieger auf. Rücken­de­ckung bekom­men die Sozial­de­mo­kra­ten von Bündnis90/die Grünen, die ebenso empfeh­len, die Arbeit­ge­ber bei der Erstre­gis­trie­rung der Kammer­mit­glie­der zu berück­sich­ti­gen.

Ein weite­rer Sitzungs­ter­min ist abseh­bar

Zudem soll unter anderem geprüft werden, ob für Schüle­rin­nen und Schüler der Pflege­be­rufe eine Mitglied­schaft in der Pflege­kam­mer ermög­licht werden kann. Bisher ist die Mitglied­schaft an eine abgeschlos­sene Pflege­aus­bil­dung gebun­den. Insge­samt wird zudem deutlich, dass der Geset­zes- und Beratungs­dienst keinen Wider­spruch in der Pflicht­mit­glied­schaft für Pflegende und der Verfas­sungs­mä­ßig­keit des Geset­zes sieht.

Im aktuel­len Entwurf ist aller­dings noch nicht der gesamte Geset­zes­ent­wurf vom Gesetz­ge­bungs- und Beratungs­dienst kommen­tiert worden, sodass ein weite­rer Sitzungs­ter­min des Ausschus­ses zum Pflege­kam­mer­ge­setz schon jetzt abseh­bar ist. Der ursprüng­li­che Entwurf des Geset­zes wurde im Frühjahr von der Landes­re­gie­rung vorge­legt. Der Gesetz­ge­bungs- und Beratungs­dienst ist ein Kontroll­gre­mium des Nieder­säch­si­schen Landta­ges und berät die Landes­re­gie­rung hinsicht­lich der Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren.

Quelle: DBfK