Patientenschützer
Ab 1. März ohne Maske am Patien­ten Bild: © Auremar | Dreamstime.com

Die Masken­pflicht ist fast überall schon gefal­len, auch andere Beschrän­kun­gen der vergan­ge­nen drei Jahre sind inwischen gekippt. Die letzten bestehen­den Maßnah­men enden bundes­weit am Mittwoch, 1. März 2023.

Doch nicht alle sind damit einver­stan­den. Bei der Deutschen Stiftung Patien­ten­schutz regt sich Kritik an der neuen Lage.

  • Die Isola­ti­ons­pflicht nach einer Anste­ckung, die Testpflicht und die Masken­pflicht in Geschäf­ten und dem Nahver­kehr sind bereits gefal­len.
  • Nun entfällt auch die Test- und Masken­pflicht für Beschäf­tigte und Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner in Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tun­gen.
  • Was aller­dings noch gilt: Wer Patien­tin­nen und Patien­ten oder Heimbe­woh­ner besuchen und Arztter­mine wahrneh­men will, muss weiter­hin eine Maske tragen.
  • Die Masken­pflicht für Besuche in Praxen, Klini­ken und Heimen soll dann am 7. April bundes­weit auslau­fen.

Der Bestand der letzten Maßnahme soll vor allem Risiko­grup­pen weiter­hin schüt­zen. Dass die übrigen Regeln fallen, hatte Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) mit der stabi­len Coronalage begrün­det.

Patien­ten­schüt­zer: Tägli­ches Testre­gime für das Pflege­per­so­nal

Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patien­ten­schutz kann die Sonder­re­gel nicht nachvoll­zie­hen. „Absurd ist, dass Besucher in Pflege­hei­men und Klini­ken eine Maske tragen müssen, das Perso­nal aber nicht“, sagte der Stiftungs­vor­stand den Zeitun­gen der Funke-Medien­gruppe.

Wieder einmal täten Bundes­re­gie­rung und Gesund­heits­mi­nis­ter so, als wären Angehö­rige die größte Infek­ti­ons­ge­fahr für Pflege­be­dürf­tige und Patien­ten. „Doch seit Beginn der Pande­mie schlep­pen auch medizi­nisch-pflege­ri­sche Mitar­bei­ter das Virus in die Einrich­tun­gen.“

Brych rügte, Länder und Exper­ten hätten in der Pande­mie überhaupt versäumt, sich auf das Wesent­li­che zu konzen­trie­ren.

„Das ist und bleibt die Sicher­heit von alten, pflege­be­dürf­ti­gen und kranken Menschen“, so der oberste Patien­ten­schüt­zer. Ein effek­ti­ver Schutz­schild für die Hochri­si­ko­gruppe wäre aus seiner Sicht ein bundes­weit gelten­des, tägli­ches Testre­gime für das Pflege­per­so­nal.

Quellen: DSP, Funke Medien­gruppe