FFP2
Die FFP2-Maske in Heimen wird immer umstrit­te­ner Bild: © Wolfgang Spitz­bart | Dreamstime.com

Der Bundes­rat hat sich in einer aktuel­len Stellung­nahme dafür ausge­spro­chen, dass die Bundes­re­gie­rung die seit 1. Oktober geltende FFP2-Masken­pflicht für Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner in Pflege­hei­men wieder aufhebt. Der Grund: Sie würden gegen­über anderen Gruppen in vergleich­ba­ren Settings durch die Masken­pflicht ungleich behan­delt. Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sei deshalb entspre­chend zu ändern.

Kritik an der FFP2-Masken­pflicht

Die aktuell gelten­den Regeln sehen vor, dass Pflege­heim­be­woh­nende grund­sätz­lich FFP2-Masken tragen müssen, außer „in den für ihren dauer­haf­ten Aufent­halt bestimm­ten Räumlich­kei­ten“. Nach bishe­ri­ger Lesart darf die Maske demnach nur im Zimmer runter und ist in Gemein­schafts­räu­men zu tragen. Der Bundes­ver­band Pflege­ma­nage­ment nannte dies bereits Mitte Oktober „absurd und nicht zumut­bar“.

Baden-Württem­bergs Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Die Grüne) erklärte, die Einrich­tun­gen seien per Brief infor­miert worden, dass sie ab sofort selbst entschei­den könnten, ob sie an der Masken­pflicht in Gemein­schafts­räu­men festhal­ten wollten.

Baden-Württem­berg und Hessen gehen voran

Es handele sich um Privat­räume, in denen „die indivi­du­elle Lebens­ent­fal­tung und sozia­len Kontakte“ statt­fän­den, sagte Lucha. Heimbe­woh­nende dürften nicht gegen­über anderen Menschen benach­tei­ligt werden.

Knack­punkt ist eine nicht ganz eindeu­tig formu­lierte Passage in § 28b des Infek­ti­ons­schutz­ge­setz­tes, wonach Pflege­heim­be­woh­nende nur „in den für ihren dauer­haf­ten Aufent­halt bestimm­ten Räumlich­kei­ten“ die Maske abset­zen dürfen.

Der Paritä­ti­sche Wohlfahrts­ver­band in Hessen inter­pre­tierte das so: Die Heime würden mit dieser Formu­lie­rung Kranken­häu­sern gleich­ge­stellt. Die Tages­räume seien wie Wohnzim­mer, sagte Sprecher Walter Berle in der Hessen­schau. Dort eine Maske tragen zu müssen, gehe an der Lebens­rea­li­tät der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner vorbei.

Vermehrte Corona-Ausbrü­che im Oktober

Das sieht offen­bar auch das hessi­sche Sozial­mi­nis­te­rium so. Die FFP2-Masken­pflicht für Heimbe­woh­nende gelte in Hessen nicht, teilte das Minis­te­rium mit und verwies auf den im Grund­ge­setz veran­ker­ten Schutz der Wohnung. Gemein­schaft­lich von den Bewoh­nen­den genutzte Räume seien von der Masken­pflicht auszu­neh­men. Denn in vulner­ablen Einrich­tun­gen seien auch diese Räume zum dauer­haf­ten Aufent­halt bestimmt.

Nach Angaben des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) sind im Oktober wieder vermehrt Corona-Ausbrü­che in Alten- und Pflege­hei­men aufge­tre­ten. Dieser Trend scheint sich fortzu­set­zen, wie aus dem aktuel­len RKI-Wochen­be­richt hervor­geht.