Pflegebonus
Pflege­bo­nus Bild: kalhh/pixabay.com

Das hat Frakti­ons­chef Sebas­tian Lechner „als Zeichen der Wertschät­zung“ für das hohe Engage­ment des Perso­nals vorge­schla­gen. Viele Kinder­sta­tio­nen sind aktuell extrem überfüllt, weil es eine enorme Welle an Infek­tio­nen mit dem Respi­ra­to­ri­schen Synzy­tial-Virus (RSV) gibt, das für Babys gefähr­lich sein kann.

Lechner sagte, darüber hinaus müsse der bürokra­ti­sche Aufwand der Kinder­kli­ni­ken reduziert und Entlas­tungs­personal bereit­ge­stellt werden, ohne dass die entsen­den­den Kranken­häu­ser finan­zi­elle Einbu­ßen für­chten müssen. Um die Zahlungs­fä­hig­keit der Klini­ken zu sichern, könne die NBank als Förder­bank des Landes außer­dem Liqui­di­täts­kre­dite anbie­ten – als Brücke, bis die geplan­ten Bundes­hil­fen Ende 2023 ankämen.

Pflege­bo­nus: Insge­samt eine Milli­arde Euro

Im Juni hatte der Bundes­tag beschlos­sen, erneut eine Milli­arde Euro für einen Corona­pfle­ge­bo­nus bereit­zu­stellen – je zur Hälfte für Beschäf­tigte in der Alten­pflege und in Kranken­häu­sern. Der Bonus ist steuer- und abgaben­frei und kann bis zu 550 Euro betra­gen.

Im Bereich der Kinder­ver­sor­gung können Lechner zufolge jedoch bisher nur die Beschäf­tig­ten von Kinder­sta­tio­nen an allge­mei­nen Kranken­häu­sern den Bonus erhal­ten, nicht aber jene an Kinder­kran­ken­häu­sern.

Quelle: Ärtze­blatt