Pflegekammer NRW
Verscho­ben: der Start der Pflege­kam­mer im größten Bundes­land

Per Vorstands­be­schluss des Errich­tungs­aus­schus­ses ist der 1. März 2022 als Wahltag der Kammer­ver­samm­lung offizi­ell aufge­ho­ben. Ein neuer Wahltag wird Ende Januar bekannt­ge­ge­ben.

Mit diesem Beschluss trägt der Errich­tungs­aus­schuss der Entschei­dung des nordrhein-westfä­li­schen Landtags vom 15. Dezem­ber 2021 Rechnung. Dieser hat per Gesetz die Wahl der Kammer­ver­samm­lung auf spätes­tens Ende Dezem­ber 2022 verscho­ben. Gleich­zei­tig wurde die Möglich­keit einer verlän­ger­ten Anschub­fi­nan­zie­rung durch das Land bis zum Jahr 2027 geschaf­fen, die eine Beitrags­frei­heit für Kammer­mit­glie­der einräumt.

„Die pande­mi­sche Lage hat den Regis­trie­rungs­pro­zess und die Durch­füh­rung von Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen stark ausge­bremst. Deshalb bedeu­tet der Aufschub vor allem mehr Zeit für die Regis­trie­rung weite­rer Mitglie­der. Unser Ziel ist es, möglichst alle Mitglie­der mit Infor­ma­tio­nen zu errei­chen und Ihnen die Betei­li­gung an der Wahl zu ermög­li­chen“, erklärt Sandra Postel, Vorsit­zende des Errich­tungs­aus­schus­ses Pflege­kam­mer NRW.

Pflege­kam­mer NRW: neuer Wahltag in Aussicht

Den neuen Wahltag wird der Errich­tungs­aus­schuss Ende Januar 2022 bekannt­ge­ben.

Am 1. März 2022 sollte die erste Wahl zur Kammer­ver­samm­lung der Pflege­kam­mer NRW statt­fin­den. Der Zeitplan bis zur eigent­li­chen Wahl ist auch wegen der pande­mi­schen Lage sehr eng gewor­den. Eine erste wichtige Frist – die Schlie­ßung der Wähler­ver­zeich­nisse – wäre schon am 21. Dezem­ber abgelau­fen gewesen. Nur bis dahin regis­trierte Mitglie­der hätten an der Wahl teilneh­men können.

Die starken Restrik­tio­nen und Belas­tun­gen der Pflege­fach­per­so­nen haben den Regis­trie­rungs­pro­zess stark ausge­bremst. Bei vielen Mitglie­dern gibt es noch Infor­ma­ti­ons­be­darf. Viele Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen konnten bisher nicht statt­fin­den.