Per Vorstandsbeschluss des Errichtungsausschusses ist der 1. März 2022 als Wahltag der Kammerversammlung offiziell aufgehoben. Ein neuer Wahltag wird Ende Januar bekanntgegeben.
Mit diesem Beschluss trägt der Errichtungsausschuss der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtags vom 15. Dezember 2021 Rechnung. Dieser hat per Gesetz die Wahl der Kammerversammlung auf spätestens Ende Dezember 2022 verschoben. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer verlängerten Anschubfinanzierung durch das Land bis zum Jahr 2027 geschaffen, die eine Beitragsfreiheit für Kammermitglieder einräumt.
„Die pandemische Lage hat den Registrierungsprozess und die Durchführung von Informationsveranstaltungen stark ausgebremst. Deshalb bedeutet der Aufschub vor allem mehr Zeit für die Registrierung weiterer Mitglieder. Unser Ziel ist es, möglichst alle Mitglieder mit Informationen zu erreichen und Ihnen die Beteiligung an der Wahl zu ermöglichen“, erklärt Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses Pflegekammer NRW.
Pflegekammer NRW: neuer Wahltag in Aussicht
Den neuen Wahltag wird der Errichtungsausschuss Ende Januar 2022 bekanntgeben.
Am 1. März 2022 sollte die erste Wahl zur Kammerversammlung der Pflegekammer NRW stattfinden. Der Zeitplan bis zur eigentlichen Wahl ist auch wegen der pandemischen Lage sehr eng geworden. Eine erste wichtige Frist – die Schließung der Wählerverzeichnisse – wäre schon am 21. Dezember abgelaufen gewesen. Nur bis dahin registrierte Mitglieder hätten an der Wahl teilnehmen können.
Die starken Restriktionen und Belastungen der Pflegefachpersonen haben den Registrierungsprozess stark ausgebremst. Bei vielen Mitgliedern gibt es noch Informationsbedarf. Viele Informationsveranstaltungen konnten bisher nicht stattfinden.