LSG Niedersachsen-Bremen
Blinde MS-Patientin hat Anspruch auf Blindenführhund
Eine Gehbehinderung aufgrund einer Erkrankung mit Multiple Sklerose (MS) stellt grundsätzlich kein Hindernis für eine Versorgung mit einem Blindenführhund dar. So lautet das Ergebnis einer Urteils des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.