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AnzeigeAufga­ben­mi­gra­tion Delega­tion & Co. – Kleine Fehler, teure Folgen
Die Delega­tion ärztli­cher Aufga­ben auf nicht­ärzt­li­ches Perso­nal hat sich als ein vielver­spre­chen­der Ansatz zur Effizi­enz­stei­ge­rung in Arztpra­xen etabliert. Angesichts steigen­der Patien­ten­zah­len und des wachsen­den Fachkräf­te­man­gels erscheint die dauer­hafte Entlas­tung der Ärzte durch die Übertra­gung quali­fi­zier­ter medizi­ni­scher Aufga­ben auf Pflege­fach­per­so­nal unabding­bar. Doch Effizi­enz darf nicht auf Kosten der Sorgfalt gehen. Kleine Fehler in der Aufga­ben­ver­tei­lung können schwer­wie­gende Konse­quen­zen haben – sowohl medizi­nisch als auch juris­tisch.

Der schmale Grat zwischen Gehor­sam und Verant­wor­tung Wenn die Anord­nung schief­hängt – Was tun bei falschen Anwei­sun­gen im Pflege­all­tag?
Im hochre­gu­lier­ten Gesund­heits­we­sen treffen Pflege­fach­per­so­nen täglich Entschei­dun­gen, die nicht nur prakti­sche, sondern auch recht­li­che Tragweite haben. Ein Problem tritt immer dann auf, wenn die anord­nende Person – sei es im Rahmen der verti­ka­len Arbeits­tei­lung ein Arzt oder im Rahmen der horizon­ta­len Arbeits­tei­lung eine vorge­setzte Pflege­fach­kraft – offen­sicht­lich falsche, unvoll­stän­dige oder riskante Anord­nun­gen ertei­len.





Winter­aka­de­mie 2023 Bei der Delega­tion und Substi­tu­tion von Aufga­ben ist Vorsicht geboten
Delega­tion und Substi­tu­tion – also die Übernahme ärztli­cher Tätig­kei­ten durch Pflegende nach Anwei­sung, oder aber als dauer­haf­ter, selbst­stän­di­ger Einsatz­be­reich – sind Mittel, um die Ressour­cen im Behand­lungs­all­tag effizi­en­ter einzu­set­zen. Dabei heißt es aber höllisch aufpas­sen: Wenn das Pflege­per­so­nal dafür nicht hinrei­chend quali­fi­ziert ist, droht juris­ti­sches Ungemach. Darüber referierte Prof. Dr. Volker Großkopf auf der Winter­aka­de­mie 2023.

Im Spiegel der Zeit Substi­tu­tion vs. Delega­tion – Der allmäh­li­che Schwund des Arztvor­be­halts?
Die Substi­tu­tion heilkund­li­cher Tätig­kei­ten durch Pflege­fach­per­so­nen ist bereits im Jahr 2008 in den Gesetz­ge­bungs­pro­zess einge­kippt worden. Die legali­sierte Form der Übertra­gung von quali­fi­zier­ten medizi­ni­schen Tätig­kei­ten, wie beispiels­weise die lokale Wundbe­hand­lung, sollte in Modell­pro­jek­ten gemäß § 63 Absatz 3c SGB V erprobt werden. Dies ist bis zum heuti­gen Tage nicht gesche­hen.


Winter­aka­de­mie 2021 Zwischen recht­li­cher Komfort­zone und Alptraum
Medizi­ni­sche und pflege­ri­sche Behand­lungs­feh­ler kommen leider vor – die Augen davor verschlie­ßen sollte man nicht. Vor allem gibt es hilfrei­che Tipps und Ratschläge, wie haftungs­recht­li­che „Pannen“ vermie­den werden können. Darüber hielt Prof. Dr. Volker Großkopf den Eröff­nungs­vor­trag der diesjäh­ri­gen Winter­aka­de­mie 2021.