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Michael Schanz, Chefredakteur der „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“ über den Preisverfall in der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses.
Bei der Erstattung von Pflegehilfsmitteln für eine Dekubitusprophylaxe gilt zunächst, die Pflegekassen als Kostenzuständige heranzuziehen. Aber wir sehen die genauen Regelungen aus?