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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Suizid



Rechts­lage in Deutsch­land Sterbe­hilfe: Grauzone freier Wille
Sterbe­hilfe im Fokus: Das Berli­ner Landge­richt hat einen Arzt zu drei Jahren Haft verur­teilt, weil er einer schwer depres­si­ven Frau beim Suizid gehol­fen hat. In einem frühe­ren Fall hatte der gleiche Arzt eine Frau mit unheil­ba­rer Darmer­kran­kung bei der Selbst­tö­tung beglei­tet und wurde freige­spro­chen. Zentra­ler Entschei­dungs­punkt in beiden Fällen war der freie Wille.


Ausgang gewährt Urteil: Schadens­er­satz wegen nicht verhin­der­tem Suizid
Mit einer Stimme im Kopf, die ihm sagt, er solle sich das Leben neben, begibt sich ein Mann in statio­näre psych­ia­tri­sche Behand­lung. Trotz Suizid­ge­fahr wird ihm Ausgang gewährt. Der Mann stürzt sich darauf­hin von einer Brücke – und überlebt schwer verletzt. Vor Gericht fordert er nun Schadens­er­satz von der Klinik.

Senio­ren-Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Ruf nach stärke­rer Suizid-Präven­­tion im Alter
Seit dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts von Februar 2020 ist die Beihilfe zum Suizid weitge­hend ungere­gelt. Der Richter­spruch erklärte das bis dahin geltende Verbot der „geschäfts­mä­ßi­gen Selbst­tö­tung“ für verfas­sungs­wid­rig. Der Senio­ren-Bundes­ver­band BAGSO fordert nun ein Handeln des Gesetz­ge­bers in der Frage der Suizid-Assis­tenz – und zugleich mehr Präven­tion, um Menschen zu helfen, die sich mit Suizid­ge­dan­ken tragen.


LG Gießen Garan­ten­stel­lung bei einem suizi­da­len Patien­ten
Wer als zustän­di­ger Arzt einer psych­ia­tri­schen Klinik nichts unter­nimmt, um eine freiver­ant­wort­lich began­gene Selbst­tö­tung zu verhin­dern, macht sich nicht straf­bar, auch wenn der betref­fende Patient wegen Suizid­ge­fahr überwie­sen wurde. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landge­richt Gießen aus dem Jahr 2012.

Psyche in Not Wie ein schwar­zer Vorhang: 5 Fakten zu Depres­sion
Wer sich bei einem Sturz ernst­haft verletzt begibt sich selbst­ver­ständ­lich in medizi­ni­sche Behand­lung. Bei einem psychi­schen Absturz gilt das für viele hinge­gen nicht, obwohl dieser oft ebenso große oder größere Gefah­ren mit sich bringt. Depres­sio­nen gelten nach wie vor als Tabuthema, werden oft nicht erkannt oder ernst genom­men. Wer unter starkem Stress leidet, wie etwa im Pflege­be­reich, gilt als beson­ders gefähr­det. Wir haben dazu 5 Fakten aufbe­rei­tet, um den Vorhang zu lüften.

Neuer § 217 StGB ‚Förde­rung der Selbst­tö­tung‘? Patien­ten­schüt­zer wollen Neure­ge­lung zur Suizid­as­sis­tenz
Patien­ten­schüt­zer haben dem Bundes­tag einen Vorschlag zur Neure­ge­lung der Suizid­as­sis­tenz vorge­legt. Die gewerbs­mä­ßige, profit­ori­en­tierte Sterbe­hilfe soll dabei verbo­ten werden. Hierfür wurde eine entspre­chende Geset­zes­än­de­rung des § 217 StGB vorge­legt. Die organi­sierte Suizid­as­sis­tenz soll hinge­gen unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen gestat­tet sein.