Das Problem mit der Pflegevorsorge-Lücke
Das Problem mit der Pflege­vor­sorge-Lücke Bild: Alexas_Fotos/Pixabay.com

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn hat vorge­schla­gen, die Eigen­be­tei­li­gung an den unmit­tel­ba­ren Pflege­kos­ten für Pflege­heim­be­woh­ner auf 700 Euro monat­lich und maximal 36 Monate zu deckeln. Damit sei die Belas­tung für jeden kalku­lier­bar, erklärte Spahn Anfang des Monats. Was sich erstmal gut anhört, relati­viert sich aller­dings bei genaue­rer Betrach­tung. Tatsäch­lich lag der Eigen­an­teil an den Pflege­kos­ten Anfang 2020 im Durch­schnitt bei 731 Euro pro Monat. Aber die tatsäch­li­che Belas­tung bei statio­nä­rer Pflege ist deutlich höher: Hinzu kommen schließ­lich auch noch die Kosten für Unter­kunft und Verpfle­gung, teilweise auch noch ein in Rechnung gestell­ter Inves­ti­ti­ons­kos­ten­an­teil, soweit ein Bundes­land dies nicht übernimmt. Bundes­weit sind somit für einen Pflege­heim­auf­ent­halt durch­schnitt­lich rund 1.940 Euro monat­lich aus eigenen Mitteln zu finan­zie­ren. Tendenz weiter steigend. Trotz Decke­lung der Pflege­kos­ten würden also trotz­dem nicht unbeträcht­li­che Kosten auf den Einzel­nen zukom­men.

Die Deutsche Stiftung Patien­ten­schutz reagierte dementspre­chend zurück­hal­tend auf die Pläne des Minis­ters, der sich aktuell in einem partei­in­ter­nen Wahlkampf um den (stell­ver­tre­ten­den) CDU-Vorsitz befin­det. „Bei genauem Hinse­hen, fallen seine Vorschläge eher dürftig aus“, erklärte Stiftungs­vor­stand Eugen Brysch gegen­über der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe kaum Pflege­be­dürf­tige die drei Jahre Heimauf­ent­halt überle­ben und ein Drittel sei bereits nach drei Monaten tot. Zudem würde der Höchst­be­trag von 700 Euro in der Hälfte der Bundes­län­der gar nicht überschrit­ten. Brysch forderte, die Pflege­ver­si­che­rung müsse „alle Kosten für die reine Pflege“ tragen.

Steuer­fi­nan­zie­rung statt Eigen­be­tei­li­gung

Auch in der Politik stießen Spahns Vorschläge nicht nur auf Begeis­te­rung. Beim Koali­ti­ons­part­ner SPD mahnte man an, die Einkom­mens­höhe stärker zu berück­sich­ti­gen, damit wirklich die profi­tier­ten, die es nötig hätten. Die Grünen sehen durch Spahns Pläne die Gefahr für Betrof­fene, in die Sozial­hilfe abzurut­schen, noch nicht gebannt. Sie fordern nicht nur einen Bundes­zu­schuss sondern auch die Verla­ge­rung der statio­nä­ren medizi­ni­schen Behandlungs­pflege in die Kran­ken­ver­siche­rung. Und die Links­par­tei sprach von einem „Reförm­chen“, auch wenn es gut sei, dass sich überhaupt etwas tue.

Ein anderer Zungen­schlag kam von der FDP, die vor der Einfüh­rung eines Pflege-Soli als Konse­quenz aus der geplan­ten Decke­lung warnt. Den Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter ficht diese Kritik nicht an. Er halte es für richtig, die wachsen­den Kosten aus Steuer­gel­dern zu finan­zie­ren. Dies sei eine Inves­ti­tion in die Mitmensch­lich­keit.

Studie: Eigen­be­tei­li­gung im Fokus

Tatsäch­lich variiert die indivi­du­elle Pflege­dauer deutlich. Eine kürzli­che Längs­schnitt­stu­die (Rothgang/Müller) auf Basis von Versi­cher­ten­da­ten der Barmer Ersatz­kasse ergab, dass nach einem Jahr noch zirka 56 Prozent im Heim unter­ge­bracht waren, nach zwei Jahren noch gut 41 Prozent und nach vier Jahren noch fast ein Viertel.

Nach einer Unter­su­chung des Insti­tuts der Deutschen Wirtschaft (IW) ergeben sich hochge­rech­net für zwei Jahre statio­näre Pflege Kosten in Höhe von 40.584 Euro pro Person, für fünf Jahre entspre­chend 101.460 Euro. Da nur die Aller­we­nigs­ten privat zusatz­ver­si­chert seien, könne dies eine große finan­zi­elle Heraus­for­de­rung darstel­len.

Im Jahr 2017 wären rund 41 Prozent der Haushalte nicht in der Lage gewesen, ein Jahr statio­näre Pflege eines pflege­be­dürf­tig werden­den Angehö­ri­gen aus ihrem Vermö­gen zu tragen. Die Finan­zie­rung von fünf Jahren Pflege­heim mit dem Haushalts­ver­mö­gen wäre bei rund 59 Prozent aller Haushalte nicht möglich gewesen. So eine der zentra­len Aussa­gen der Mitte Septem­ber veröf­fent­lich­ten Studie des IW.

Mit steigen­dem Alter wächst aller­dings auch die Fähig­keit zur Eigen­vor­sorge. Bei Haushal­ten von 40- bis 65-Jähri­gen sinkt der Anteil derje­ni­gen, deren Vermö­gen nicht ausreicht auf 35 Prozent (1 Jahr) bezie­hungs­weise 54 Prozent (5 Jahre), bei über 65-Jähri­gen auf 34 Prozent und 51 Prozent. Zieht man bei letzte­ren auch das Einkom­men hinzu wären 72 Prozent in der Lage die Kosten für ein Jahr statio­nä­rer Unter­brin­gung aus eigener Kraft zu stemmen, immer­hin 67 Prozent könnten dies sogar für einen Zeitraum von fünf Jahren leisten.

Pflege­zu­satz­ver­si­che­run­gen würden Eigen­be­tei­li­gung verrin­gern

Trotz dieser erheb­li­chen Risiken hätten im Jahr 2018 aber nur 4,7 Prozent der gesetz­lich Versi­cher­ten auf eine Pflege­zu­satz­ver­si­che­rung zurück­grei­fen können, so das IW. Knapp 900.000 davon öffent­lich geför­dert und 2,5 Millio­nen privat­ver­si­chert. Womit Deutsch­land gar nicht so schlecht da steht: Im OECD-Durch­schnitt wurden 2011 sogar nur 2 Prozent der Pflege­kos­ten privat abgesi­chert. In der englisch­spra­chi­gen Litera­tur wird in diesem Zusam­men­hang vom „Pflege­ver­si­che­rungs­rät­sel“ gespro­chen.

Entspre­chend rätseln auch die Studi­en­ma­cher über die Gründe für die mangel­hafte Absiche­rung.

Als mögli­che Erklä­rungs­mus­ter führen sie an:

  • viele unter­schät­zen das Pflege­kos­ten­ri­siko syste­ma­tisch
  • einige rechnen womög­lich damit, dass sich ihre Kinder im Pflege­fall um sie kümmern
  • die Menschen haben eine Präfe­renz für unspe­zi­fi­sche Vorsorge (zum Beispiel Wohnei­gen­tum)
  • viele verlas­sen sich auf die staat­li­che Absiche­rung durch „Hilfe zur Pflege“
  • der Markt für Pflege­zu­satz­ver­si­che­rungs­pro­dukte versagt (teilweise)

Zusatz­po­lice nicht für jeden sinnvoll

Tatsäch­lich sind Pflege­zu­satz­ver­si­che­run­gen nicht unumstrit­ten. Die Stiftung Waren­test urteilte 2017: „Eine Pflege­zu­satz­ver­si­che­rung ist aber nur für den sinnvoll, der langfris­tig ein siche­res und ausrei­chend hohes Einkom­men hat, so dass er die Beiträge und die abseh­ba­ren Beitrags­er­hö­hun­gen lebens­lang aufbrin­gen kann. Und das oft auch dann noch, wenn er bereits ein Pflege­fall ist.“

Das Meinungs­for­schungs­in­sti­tut Allens­bach unter­suchte Anfang des Jahres die Einstel­lun­gen der poten­zi­el­len Versi­che­rungs­neh­mer. Diese gingen im Durch­schnitt davon aus, 161 Euro im Monat zahlen zu müssen, um keine Eigen­be­tei­li­gung leisten zu müssen. Auf die Frage nach ihren tatsäch­li­chen finan­zi­el­len Möglich­kei­ten, gaben diese an, 77 Euro pro Monat für die private Pflege­vor­sorge aufwen­den zu können.

Seitdem sind die Beiträge für private Zusatz­po­li­cen aller­dings stark angestie­gen, wie die Tages­zei­tung Die Welt berich­tet. In mehre­ren Fällen hätten Versi­che­run­gen die Beitrags­sätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent. Der Chef der Verbrau­cher­zen­trale NRW forderte gar die Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Bafin) auf, einzu­grei­fen. Es müsse geprüft werden, ob die aktuel­len Beitrags­sprünge gerecht­fer­tig seien oder die bishe­ri­gen Kalku­la­tio­nen unrea­lis­tisch waren.

Diese Frage hatte der Stutt­gar­ter Finanz­ana­ly­ti­ker Volker Loomann bereits 2014 in der Frank­furt Allge­mei­nen Zeitung aufge­wor­fen. Damals bezeich­nete er die Pflege­zu­satz­ver­si­che­run­gen als „in höchs­tem Maße fragwür­dig“. Die verspro­chene Rendite von knapp 6 Prozent sei überhaupt nicht realis­tisch. Deshalb müssten die Versi­che­rer auf eine möglichst kurze Pflege­zeit und einen frühen Exitus hoffen.

Trotz der nun geplan­ten Decke­lung der Eigen­be­tei­li­gung sei eine private Zusatz­po­lice nicht überflüs­sig, so Constan­tin Papas­py­ra­tos vom Bund der Versi­cher­ten und Gerhard Reichl von der auf Versi­che­run­gen spezia­li­sier­ten Rating­agen­tur Asseku­rata. Bei einer digita­len Veran­stal­tung auf Einla­dung der Priva­ten Kranken­ver­si­che­run­gen (PKV) Mitte Oktober rieten beide jedoch eher zu einer Pflege­ta­ge­geld­ver­si­che­rung, da eine Pflege­kos­ten­ver­si­che­rung zu abhän­gig sei von den weite­ren Entwick­lun­gen in der gesetz­li­chen Pflege­ver­si­che­rung.

Aussa­gen zu Eigen­be­tei­li­gung unter Vorbe­halt

Für seine Unter­su­chung wertete das Insti­tut der Deutschen Wirtschaft die Daten des Sozio-ökono­mi­schen Panels (SOEP) von 2017 aus und verglich diese mit den damali­gen Kosten für statio­näre Alten­pflege. An der seit 1984 durch­ge­führ­ten reprä­sen­ta­ti­ven Befra­gung von über 15.000 Privat­haus­hal­ten, nehmen 30.000 Perso­nen teil, die auch umfas­send zu ihrer Einkommens‑, Vermö­gens- und Pflege­si­tua­tion befragt werden.

Die Analyse könne aufgrund bestimm­ter Einschrän­kun­gen in der Daten­ver­füg­bar­keit aller­dings „nur ein grobes Bild der Reali­tät zeich­nen“ räumen die Autoren der Studie ein. Sie verwei­sen auf weite­ren Forschungs­be­darf. In Erman­ge­lung einer genaue­ren Vermö­gens­auf­schlüs­se­lung sei man davon ausge­gan­gen, dass die Haushalte ihr etwaiges Wohnei­gen­tum kapita­li­sie­ren könnten. Zudem habe man bei den Nicht-Rentner-Haushal­ten das Einkom­men unberück­sich­tigt gelas­sen. Denn es sei kaum kalku­lier­bar, inwie­weit dies in einer Pflege­si­tua­tion aufrecht erhal­ten werden könne.

Da vor dem Heimein­tritt in vielen Fällen schon ambulant gepflegt wird und dafür eventu­ell auch Mittel aufge­wen­det werden müssen, erhöht sich unter Umstän­den der Anteil der Haushalte, der die statio­näre Pflege nicht aus eigener Hand finan­zie­ren kann. Zudem geht die Unter­su­chung davon aus, dass in jedem Haushalt nur ein Mitglied statio­när pflege­be­dürf­tig wird. Für den Fall, dass mehrere Mitglie­der, wenn auch mögli­cher­weise zeitver­setzt, betrof­fen sind, müsse man davon ausge­hen, dass die entspre­chend höheren Pflege­kos­ten von weitaus mehr Haushal­ten nicht getra­gen werden können.

Deshalb sprechen die Autoren Susanna Kochs­käm­per, Silvia Neumeis­ter, Maximi­lian Stock­hausen auch von einem ersten Aufschlag. Ihre Analyse könne „nur grobe Orien­tie­rungs­werte“ geben und einer ersten Einschät­zung dienen. Sie sagen offen, dass hier zunächst „grobe Krite­rien“ gewählt wurden, die „ein wenig holzschnitt­ar­tig“ wirken.

Keine klaren Schluss­fol­ge­run­gen

Als Blaupause für die Pläne des Gesund­heits­mi­nis­ters will das IW seine Unter­su­chung nicht verstan­den wissen: Die Zahlen ermög­lich­ten „keine eindeu­ti­gen Rückschlüsse auf einen mögli­chen Reform­be­darf hinsicht­lich der Eigen­an­teile“. Einer politi­schen Einord­nung verwei­gert man sich dennoch nicht: Die pauschale Annahme, dass für den Großteil der Menschen in Deutsch­land Pflege eine „Armuts­falle“ sei, würde so nicht zutref­fen. Aller­dings sei diese Gefahr für einige Menschen durch­aus relevant und lasse sich deshalb nicht ignorie­ren. Teilweise würde dies auch zur Auflö­sung von schüt­zens­wer­ten Vermö­gens­wer­ten wie selbst genutz­ten Wohnim­mo­bi­lien führen.

Auch auf die Gerech­tig­keits­frage geht das IW in seinem Fazit ein: Dass eine Fixie­rung der Eigen­an­teile bezie­hungs­weise eine Pflege­voll­ver­si­che­rung eine Art „Erben­schutz­pro­gramm“ wäre, sei „nicht ganz von der Hand zu weisen“…