Am 16. und 17. Novem­ber hat im Vatikan das europäi­sche Regio­nal­tref­fen der Bundes­ärz­te­kam­mer, des Wetlärz­te­bun­des und der Päpst­li­chen Akade­mie für das Leben statt­ge­fun­den. Mit einge­la­de­nen Juris­ten, Ethikern, Theolo­gen und Philo­so­phen aus ganz Europa wurde über Fragen zur Sterbe­hilfe gespro­chen. Montgo­mery betonte, dass es bei dem Treffen darum gehe, die verschie­de­nen Positio­nen zu dem Thema zu disku­tie­ren. Von den 114 Mitglied­staa­ten des Weltärz­te­bun­des befin­den sich viele Länder, in denen die Sterbe­hilfe verbo­ten ist, aber auch solche, in denen es recht­lich zuläs­sig ist.

Bundes­ärz­te­kam­mer-Präsi­dent, Prof. Frank U. Montgo­mery, hält das vor zwei Jahren in Deutsch­land beschlos­sene Gesetz zum Verbot geschäfts­mä­ßi­ger Sterbe­hilfe für wichtig, da es Aufgabe des Arztes sei, Leben zu erhal­ten und zu retten. „Ein Zielwech­sel in diesem Bereich würde das gesamte Spektrum ärztli­cher Tätig­keit verän­dern“, sagte Montgo­mery in einem Inter­view mit Domra­dio. Er verwies auf Alter­na­ti­ven zur Sterbe­hilfe, beispiels­weise durch Pallia­tiv­me­di­zin und mit einer inten­si­ven Betreu­ung am Lebens­ende.

Papst Franzis­kus lehnt Sterbe­hilfe ab

Der Bundes­ärz­te­kam­mer-Präsi­dent begrüßte zudem, dass Papst Franzis­kus die Sterbe­hilfe in seinem Grußwort ablehnte, sich aber gleich­zei­tig dagegen gewandt hat, einen offen­sicht­li­chen Sterbe­vor­gang durch lebens­er­hal­tende Maßnah­men zu verlän­gern. Franzis­kus hatte in seiner Stellung­nahme ausge­führt, dass es moralisch vertret­bar sei, auf thera­peu­ti­sche Mittel zu verzich­ten oder diese einzu­stel­len, wenn sie in keinem Verhält­nis zum erhoff­ten Ergeb­nis stünden. Es gehe in solchen Fällen nicht darum, den Tod herbei­zu­füh­ren, sondern zu akzep­tie­ren, dass man ihn nicht verhin­dern kann. Montgo­mery hob hervor, dass diese Haltung den Grund­sät­zen der Bundes­ärz­te­kam­mer zur ärztli­chen Sterbe­be­glei­tung entspricht. Darin wird ausge­führt, dass es Situa­tio­nen geben kann, in denen sonst angemes­sene Diagnos­tik und Thera­pie­ver­fah­ren nicht mehr angezeigt und Begren­zun­gen geboten sind. Der Arzt hat dann für eine Basis­be­treu­ung zu sorgen. Dazu gehören unter anderem menschen­wür­dige Unter­brin­gung, Zuwen­dung, Körper­pflege, Lindern von Schmer­zen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst.

Quelle: BÄK