„Die Kooperation zwischen wissenschaftlicher Medizin und Industrie ist unverzichtbar für den medizinischen Fortschritt, doch es muss exakt definiert sein, wie diese Kooperation erfolgen kann, damit sekundäre Interessen nicht die primären Interessen überlagern“, betont Prof. Dr. Rolf Kreienberg, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Primäres Interesse muss immer das Wohl des Patienten und die Verbesserung seiner Versorgung sein. Das gilt für Studien ebenso wie für die Ausarbeitung von Leitlinien oder die Ausrichtung von Kongressen und Tagungen.
Sekundäre – beispielsweise wirtschaftliche – Interessen dürfen dieses oberste Ziel nicht beeinträchtigen. Das ist bei der Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Fachgesellschaften und wirtschaftlich orientierten Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie besonders zu beachten. Klare Regeln sind daher bei der Entwicklung von Leitlinien, der Ausrichtung von Fachkongressen oder Studien notwendig.
AWMF erarbeitet Vorlagen zur Deklaration von Sekundärinteressen
Für diese Bereiche hat die AWMF jetzt ihre 2010 erstmals erstellten Empfehlungen aktualisiert. Darin beschreibt sie, wie mit den „Interessen“ umzugehen ist, die potenziell geeignet sind, die eigene Urteilskraft und Unabhängigkeit zu beeinflussen. Eine wichtige Gegenmaßnahme ist, dass wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften ebenso wie die Industrie Kooperationen offenlegen und darüber Bericht erstatten.
Sowohl für die Dokumentation von Sekundärinteressen bei Studien und Leitlinien als auch für die Zusammenarbeit auf Kongressen und Tagungen legt die AWMF jetzt Vorlagen, ein einheitliches Deklarationsformat, vor. „Nur durch ein einheitliches Format, das alle anwenden können, lässt sich verlässlich Transparenz schaffen“, betont Prof. Dr. Claudia Spies, die gemeinsam mit Dr. Albrecht Wienke die Ad hoc-Kommission der AWMF zu diesem Thema leitet.
Auch an Universitäten können Interessen-Konflikte entstehen
So sollten bei Kongressen und Tagungen sowohl die veranstaltende Fachgesellschaft als auch die Industrie deklarieren, welche Geld- oder Sachspenden, Sponsoringkosten, Honorare, Tagungs- oder Teilnehmergebühren von wem an wen und in welcher Höhe gezahlt werden. Zahlungen an die für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragten Professional Congress Organizer (PCO) sollen ebenfalls ausgewiesen werden.
Die AWMF weist außerdem darauf hin, dass Interessenkonflikte nicht nur in der Zusammenarbeit mit der Industrie entstehen können. Auch die Anforderungen von Universitäten an Wissenschaftler erzeugen zum Teil sekundäre Interessen, wenn es darum geht, Drittmittel einzuwerben oder in impact-starken Fachzeitschriften zu publizieren, um die wissenschaftliche Karriere voranzutreiben.
Quelle: idw