Behandlungsfehler
In der Chirur­gie kommt es laut Techni­ker Kranken­kasse beson­ders häufig zu Behand­lungs­feh­lern. Bild: © Robert Kneschke | Dreamstime.com

Erheb­li­che Dunkel­zif­fer bei Behand­lungs­feh­lern vermu­tet

Ein falsches Medika­ment, eine verwechslte Körper­seite im OP-Saal oder gar ein Todes­fall infolge mangel­haf­ter Pflege – was wie Szenen aus einem Medizin­krimi klingt, ist für viele Patien­tin­nen und Patien­ten Reali­tät. Im Jahr 2024 wandten sich über 6.400 Versi­cherte der Techni­ker Kranken­kasse (TK) mit dem Verdacht auf einen Behand­lungs­feh­ler an ihre Kasse – nur knapp unter dem Höchst­stand des Vorjah­res.

„Die Bandbreite der Vorfälle ist groß“, sagt TK-Vorstand Dr. Jens Baas. Und obwohl die Zahl seit Jahren auf hohem Niveau stagniert, bleibt das eigent­li­che Ausmaß im Dunkeln. „Leider gibt es eine erheb­li­che Dunkel­zif­fer von unent­deck­ten Fällen“, erklärt Baas. Das Problem hierbei: Viele Betrof­fene wüssten nicht, wie sie vorge­hen sollen. Die TK sieht hier ein ernstes System­pro­blem.

Viele Fehler in der Chirur­gie

Beson­ders häufig werden Fehler in der Chirur­gie und Zahnme­di­zin gemel­det: Allein auf diese beiden Fachge­biete entfal­len mehr als die Hälfte der Fälle. Doch auch in der Gynäko­lo­gie, Allge­mein­me­di­zin, Ortho­pä­die und Pflege treten regel­mä­ßig Fehler auf.

Behandlungsfehler
In der Chirur­gie treten die meisten Behand­lungs­feh­ler auf. Bild: Techni­ker Kranken­kasse

TK fordert Melde­pflicht

Handlungs­be­darf sieht die TK bei der fehlen­den Trans­pa­renz: Nur wenn Betrof­fene aktiv werden, wird ein Fehler überhaupt regis­triert. Baas fordert deshalb eine verpflich­tende Meldung aller Behand­lungs­feh­ler durch medizi­ni­sche Einrich­tun­gen. Nur so könne man struk­tu­relle Schwä­chen erken­nen und gezielt Verbes­se­run­gen einfüh­ren.

Weitere Hürden gebe es durch lange juris­ti­sche Verfah­ren bei Behand­lungs­feh­lern, wodurch die finan­zi­el­len Nöte der Betrof­fe­nen ausge­nutzt werden könnten. Proble­ma­tisch seien laut Baas zudem ungüns­tige Daten­schutz­re­ge­lun­gen. Selbst bei deutli­chen Hinwei­sen auf mögli­che Fehler dürfen Kranken­kas­sen die Betrof­fe­nen derzeit nicht kontak­tie­ren: „Theore­tisch könnten Kranken­kas­sen anhand von Daten­ana­ly­sen mögli­che Behand­lungs­feh­ler erken­nen und ihre Kunden darüber infor­mie­ren. Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhalts­punkte für einen Behand­lungs­feh­ler haben, die Betrof­fe­nen nicht kontak­tie­ren und sie darauf hinwei­sen“.

Quelle: PM