
Erhebliche Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern vermutet
Ein falsches Medikament, eine verwechslte Körperseite im OP-Saal oder gar ein Todesfall infolge mangelhafter Pflege – was wie Szenen aus einem Medizinkrimi klingt, ist für viele Patientinnen und Patienten Realität. Im Jahr 2024 wandten sich über 6.400 Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an ihre Kasse – nur knapp unter dem Höchststand des Vorjahres.
„Die Bandbreite der Vorfälle ist groß“, sagt TK-Vorstand Dr. Jens Baas. Und obwohl die Zahl seit Jahren auf hohem Niveau stagniert, bleibt das eigentliche Ausmaß im Dunkeln. „Leider gibt es eine erhebliche Dunkelziffer von unentdeckten Fällen“, erklärt Baas. Das Problem hierbei: Viele Betroffene wüssten nicht, wie sie vorgehen sollen. Die TK sieht hier ein ernstes Systemproblem.
Viele Fehler in der Chirurgie
Besonders häufig werden Fehler in der Chirurgie und Zahnmedizin gemeldet: Allein auf diese beiden Fachgebiete entfallen mehr als die Hälfte der Fälle. Doch auch in der Gynäkologie, Allgemeinmedizin, Orthopädie und Pflege treten regelmäßig Fehler auf.
TK fordert Meldepflicht
Handlungsbedarf sieht die TK bei der fehlenden Transparenz: Nur wenn Betroffene aktiv werden, wird ein Fehler überhaupt registriert. Baas fordert deshalb eine verpflichtende Meldung aller Behandlungsfehler durch medizinische Einrichtungen. Nur so könne man strukturelle Schwächen erkennen und gezielt Verbesserungen einführen.
Weitere Hürden gebe es durch lange juristische Verfahren bei Behandlungsfehlern, wodurch die finanziellen Nöte der Betroffenen ausgenutzt werden könnten. Problematisch seien laut Baas zudem ungünstige Datenschutzregelungen. Selbst bei deutlichen Hinweisen auf mögliche Fehler dürfen Krankenkassen die Betroffenen derzeit nicht kontaktieren: „Theoretisch könnten Krankenkassen anhand von Datenanalysen mögliche Behandlungsfehler erkennen und ihre Kunden darüber informieren. Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler haben, die Betroffenen nicht kontaktieren und sie darauf hinweisen“.
Quelle: PM