Krankenhaus-Report 2018.
Laut dem AOK-Bundes­ver­band sei für eine bessere Patien­ten­ver­sor­gung eine Zentra­li­sie­rung der Kranken­haus­struk­tu­ren nötig. Bild: skeeze/Pixabay.com

Der AOK-Bundes­ver­band und das Wissen­schaft­li­che Insti­tut (WIdO) haben bei der Vorstel­lung des Kranken­haus-Reports 2018 zum Thema „Bedarf und Bedarfs­ge­rech­tig­keit“ darauf verwie­sen, dass eine stärkere Zentra­li­sie­rung und Spezia­li­sie­rung der Klinik­struk­tu­ren nötig sei, um für eine bessere Versor­gung der Patien­ten zu sorgen.

Dabei berie­fen sie sich unter anderem auf aktuelle Analy­sen des WIdO, wonach die Versor­gung von Patien­ten bei beispiels­weise Darmkrebs­ope­ra­tio­nen durch eine Zentra­li­sie­rung deutlich verbes­sert werden könnte. So wurden im Jahr 2015 in Deutsch­land rund 44.000 Darmkrebs­ope­ra­tio­nen durch­ge­führt, verteilt auf mehr als 1.000 Kranken­häu­ser. Von diesen führte ein Viertel eine solche Opera­tion jedoch maximal 17 Mal durch, ein weite­res Viertel zählte 18 bis 33 Eingriffe. Würden nur noch zerti­fi­zierte Kranken­häu­ser oder Zentren diese Leistung erbrin­gen dürfen, die mindes­tens 50 Darmkrebs­ope­ra­tio­nen im Jahr durch­füh­ren, blieben noch 385 Klini­ken für diese opera­tive Versor­gung übrig, erklä­ren WIdO und AOK-BV. Die Anfahrts­wege würden sich damit auch nur gering­fü­gig verlän­gern. Im Durch­schnitt würde dieser bundes­weit von acht auf 16 Kilome­ter angeho­ben werden.

„Nicht nur bei Krebs­ope­ra­tio­nen, auch bei anderen planba­ren Eingrif­fen wie Hüftpro­the­sen­ope­ra­tio­nen und sogar in der Notfall­ver­sor­gung ist eine stärkere Zentra­li­sie­rung nötig und möglich, wie die Analy­sen des WIdO zeigen“, so Jürgen Klauber, Mither­aus­ge­ber des Kranken­haus-Reports und WIdO-Geschäfts­füh­rer. „Wenn sich die Thera­pie­qua­li­tät erhöht und Überle­bens­chan­cen besser werden, sollten etwas längere Fahrstre­cken kein Thema sein. Wir wissen aus Befra­gun­gen, dass die Menschen schon jetzt längere Wege in Kauf nehmen, um in guten Kranken­häu­sern versorgt zu werden.“

Die Situa­tion betrifft auch Pflege­kräfte

Zudem betonte der AOK-Bundes­ver­band, dass diese Situa­tion auch die Pflege­kräfte betrifft. „Wir haben nicht genügend Perso­nal, um alle heute existie­ren­den Klinik­stand­orte so auszu­stat­ten, dass sinnvolle Perso­nal­an­halts­zah­len oder Perso­nal­un­ter­gren­zen gut umgesetzt werden können. Dieses Perso­nal wird auch nicht kurzfris­tig auf dem Arbeits­markt verfüg­bar sein, egal ob es 8.000 oder 80.000 sind“, so Martin Litsch, Vorstands­vor­sit­zen­der des AOK-Bundes­ver­ban­des. Auch deshalb ist die Zentra­li­sie­rung der Kranken­haus­struk­tu­ren sinnvoll. In der Diskus­sion um eine bessere Bezah­lung der Pflege­kräfte drängt die AOK auf mehr Trans­pa­renz darüber, welche Gelder der Kranken­haus­fi­nan­zie­rung für das Pflege­per­so­nal gedacht sind und ob diese Gelder auch an den richti­gen Stellen ankom­men. Um dieses Mehr an Trans­pa­renz zu erhal­ten, dürfe das bewährte System der Fallpau­scha­len jedoch nicht als Ganzes in Frage gestellt werden.

Kritik seitens der DKG

Die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DGK) reagierte mit Kritik auf die Vorschläge: „Wie jedes Jahr enthält der Kranken­haus­re­port der AOK provo­zie­rende Beiträge. Dieses Mal sollen Kranken­häu­ser mit angeb­lich gerin­gen Leistungs­zah­len bei Hüftope­ra­tio­nen, Herzin­fark­ten und Krebs­ope­ra­tio­nen gebrand­markt werden“, heißt es in einer Mittei­lung der DKG. Es gehe dabei aber wohl eher um eine „gezielte Diskre­di­tie­rung der Kranken­haus­me­di­zin und um unver­ant­wort­li­che Verun­si­che­rung der Patien­ten, als um saubere wissen­schaft­li­che Recher­che­ar­beit“, bemän­gelt die DKG weiter.

So sei beispiels­weise die Annahme, dass Klini­ken mit wenigen geplan­ten Hüftope­ra­ti­ons­leis­tun­gen schlech­tere Ergeb­nisse hätten als Klini­ken mit vielen Elektiv­leis­tun­gen nicht haltbar, wenn bei den Klini­ken mit wenigen Leistun­gen die unter Notfall­be­din­gun­gen zu erbrin­gen­den Leistun­gen nicht heraus­ge­rech­net werden. Zwar wider­spre­che die DKG nicht grund­sätz­lich der Idee der Mindest­men­gen, wenn diese zu einer erhöh­ten Behand­lungs­qua­li­tät beitra­gen. Mindest­men­gen­vor­ga­ben können aber kein Instru­ment sein, um Kranken­haus­ver­sor­gungs­struk­tu­ren, wie zum Beispiel bei Gebur­ten, die in der Fläche auch bei gerin­ge­ren Fallzah­len gebraucht werden, in Frage zu stellen.

Quelle: AOK-BV, DKG