#1: Erklärter Wille entlastet Angehörige
Die klare Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende entlastet die Angehörigen, denn im Todesfall werden sie zur Entscheidung herangezogen, wenn kein dokumentierter Wille vorliegt.
Das kann sehr belastend sein, besonders wenn die Angehörigen nicht wissen, wie der verstorbene Mensch über seine Organe entschieden hätte. Ein freiwilliger Eintrag im neuen Organspende-Register schafft Klarheit und macht die persönliche Entscheidung zudem für befugtes medizinisches Personal abrufbar – im Gegensatz zum klassischen Organspende-Ausweis.
#2: Organspendeausweise gehen verloren
Herkömmliche Organspendeausweise bleiben weiter gültig und es wird sie auch weiterhin geben.
In der Praxis werden sie aber häufig nicht gefunden, wenn es drauf ankommt. Bei einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Jahr 2020 gaben 39 Prozent der Befragten an, einen Organspendeausweis zu besitzen. Im gleichen Jahr verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation aber bei nur 21,2 Prozent der potenziellen Organspender eine schriftliche Erklärung.
#3: Entscheidung zur Organspende wird oft nicht bekundet
Umfragen zeigen, dass eine große Mehrheit der Organspende positiv gegenübersteht. Dennoch halten viele Menschen ihre Bereitschaft nicht schriftlich fest oder schieben die Zustimmung auf. Gemäß der Deutschen Stiftung Organtransplantation standen 2023 in Deutschland 8.400 Personen auf der Warteliste, während im gleichen Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet haben.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit weit hinten.
Dies hängt auch mit der Widerspruchslösung zusammen, die in den meisten europäischen Ländern Anwendung findet. Die Spendenbereitschaft wird dabei automatisch angenommen, das heißt: wer seine Organe nicht spenden möchte, muss aktiv widersprechen, anstatt aktiv zuzustimmen, wie es bei der deutschen Entscheidungslösung der Fall ist.
#4: Voraussetzungen zur Organspende-Registrierung
Im Organspende-Register können sich Personen ab 16 Jahre kostenfrei eintragen. Benötigt wird ein Personalausweis mit Onlinefunktion, ein Smartphone oder Tablet und eine Ausweis App.
Wer seine Erklärung über den Computer abgeben möchte, benötigt ein Smartphone oder Tablet samt App als Scanner oder einen separaten Kartenleser.
Erfasst werden die Krankenversichertennummer und E‑Mail-Adresse. Die Erklärung kann über dasselbe Verfahren auch geändert oder gelöscht werden.
#5: Optionen der Erklärung
Folgende 5 Optionen stehen bei der Erklärung im Organspende-Register zur Wahl:
- „Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden“
- „Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe“
- Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben“
- „Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden“
- „Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben“
FAQ
Was ist das Organspende-Register?
Das Organspende-Register ist eine zusätzliche Möglichkeit, um einer Organ- und Gewebespende aktiv zuzustimmen oder zu widersprechen.
Um das Register nutzen zu können, sind ein Personalausweis mit Onlinefunktion, eine App, ein Mobilgerät und/oder ein Computer mit Kartenlesegerät erforderlich.
Welche Vorteile bietet das Organspende-Register?
Der dokumentierte Wille entlastet die Angehörigen, da ihnen im Todesfall die Entscheidung für oder gegen eine Organspende erspart bleibt. Medizinisches Personal mit entsprechenden Befugnissen kann auf die Erklärung zugreifen und so die Spendenbereitschaft im Ernstfall sicher klären.
Bleibt der Organspendeausweis gültig?
Organspendeausweise bleiben weiterhin gültig. Da sie in der Praxis aber häufig nicht gefunden werden, wenn sie gebraucht werden, stellt der Eintrag im Register eine sichere Alternative zur Papierform dar.
Fazit
Über das Organspende-Register kann einer Organ- und Gewebespende aktiv zugestimmt oder widersprochen werden.
Im Gegensatz zum herkömmlichen Organspendeausweis kann der Registereintrag nicht verloren gehen und von befugtem medizinischem Personal zur Klärung der Spendenbereitschaft abgerufen werden.
Die Erklärung entlastet die Angehörigen, denen im Todesfall eine schwere Entscheidung erspart bleibt.