Organspende
Organ­spende: In Deutsch­land muss aktiv zugestimmt werden Bild: Desiree Gorges

1. Erklär­ter Wille entlas­tet Angehö­rige

Die klare Entschei­dung für oder gegen eine Organ- und Gewebe­spende entlas­tet die Angehö­ri­gen, denn im Todes­fall werden sie zur Entschei­dung heran­ge­zo­gen, wenn kein dokumen­tier­ter Wille vorliegt.

Das kann sehr belas­tend sein, beson­ders wenn die Angehö­ri­gen nicht wissen, wie der verstor­bene Mensch über seine Organe entschie­den hätte. Ein freiwil­li­ger Eintrag im neuen Organ­spende-Regis­ter schafft Klarheit und macht die persön­li­che Entschei­dung zudem für befug­tes medizi­ni­sches Perso­nal abruf­bar – im Gegen­satz zum klassi­schen Organ­spende-Ausweis.

2. Organ­spen­de­aus­weise gehen verlo­ren

Herkömm­li­che Organ­spen­de­aus­weise bleiben weiter gültig und es wird sie auch weiter­hin geben.

In der Praxis werden sie aber häufig nicht gefun­den, wenn es drauf ankommt. Bei einer Reprä­sen­ta­tiv­be­fra­gung der Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung im Jahr 2020 gaben 39 Prozent der Befrag­ten an, einen Organ­spen­de­aus­weis zu besit­zen. Im gleichen Jahr verzeich­nete die Deutsche Stiftung Organ­trans­plan­ta­tion aber bei nur 21,2 Prozent der poten­zi­el­len Organ­spen­der eine schrift­li­che Erklä­rung.

3. Entschei­dung zur Organ­spende wird oft nicht bekun­det

Umfra­gen zeigen, dass eine große Mehrheit der Organ­spende positiv gegen­über­steht. Dennoch halten viele Menschen ihre Bereit­schaft nicht schrift­lich fest oder schie­ben die Zustim­mung auf. Gemäß der Deutschen Stiftung Organ­trans­plan­ta­tion standen 2023 in Deutsch­land 8.400 Perso­nen auf der Warte­liste, während im gleichen Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod Organe gespen­det haben.

Im europäi­schen Vergleich liegt Deutsch­land damit weit hinten.

Dies hängt auch mit der Wider­spruchs­lö­sung zusam­men, die in den meisten europäi­schen Ländern Anwen­dung findet. Die Spenden­be­reit­schaft wird dabei automa­tisch angenom­men, das heißt: wer seine Organe nicht spenden möchte, muss aktiv wider­spre­chen, anstatt aktiv zuzustim­men, wie es bei der deutschen Entschei­dungs­lö­sung der Fall ist.

4. Voraus­set­zun­gen zur Organ­spende-Regis­trie­rung

Im Organ­spende-Regis­ter können sich Perso­nen ab 16 Jahre kosten­frei eintra­gen. Benötigt wird ein Perso­nal­aus­weis mit Online­funk­tion, ein Smart­phone oder Tablet und eine Ausweis App.

Wer seine Erklä­rung über den Compu­ter abgeben möchte, benötigt ein Smart­phone oder Tablet samt App als Scanner oder einen separa­ten Karten­le­ser.

Erfasst werden die Kranken­ver­si­cher­ten­num­mer und E‑Mail-Adresse. Die Erklä­rung kann über dasselbe Verfah­ren auch geändert oder gelöscht werden.

5. Optio­nen der Erklä­rung

Folgende 5 Optio­nen stehen bei der Erklä­rung im Organ­spende-Regis­ter zur Wahl:

  • „Ja, ich gestatte, dass nach der ärztli­chen Feststel­lung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnom­men werden“
  • „Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgen­der Organe/Gewebe“
  • Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freige­ben“
  • „Über ja oder nein soll dann folgende Person entschei­den“
  • „Nein, ich wider­spre­che der Entnahme von Organen oder Geweben“

FAQ

Was ist das Organ­spende-Regis­ter?

Das Organ­spende-Regis­ter ist eine zusätz­li­che Möglich­keit, um einer Organ- und Gewebe­spende aktiv zuzustim­men oder zu wider­spre­chen.

Um das Regis­ter nutzen zu können, sind ein Perso­nal­aus­weis mit Online­funk­tion, eine App, ein Mobil­ge­rät und/oder ein Compu­ter mit Karten­le­se­ge­rät erfor­der­lich.

Welche Vorteile bietet das Organ­spende-Regis­ter?

Der dokumen­tierte Wille entlas­tet die Angehö­ri­gen, da ihnen im Todes­fall die Entschei­dung für oder gegen eine Organ­spende erspart bleibt. Medizi­ni­sches Perso­nal mit entspre­chen­den Befug­nis­sen kann auf die Erklä­rung zugrei­fen und so die Spenden­be­reit­schaft im Ernst­fall sicher klären.

Bleibt der Organ­spen­de­aus­weis gültig?

Organ­spen­de­aus­weise bleiben weiter­hin gültig. Da sie in der Praxis aber häufig nicht gefun­den werden, wenn sie gebraucht werden, stellt der Eintrag im Regis­ter eine sichere Alter­na­tive zur Papier­form dar.

Fazit

Über das Organ­spende-Regis­ter kann einer Organ- und Gewebe­spende aktiv zugestimmt oder wider­spro­chen werden.

Im Gegen­satz zum herkömm­li­chen Organ­spen­de­aus­weis kann der Regis­ter­ein­trag nicht verlo­ren gehen und von befug­tem medizi­ni­schem Perso­nal zur Klärung der Spenden­be­reit­schaft abgeru­fen werden.

Die Erklä­rung entlas­tet die Angehö­ri­gen, denen im Todes­fall eine schwere Entschei­dung erspart bleibt.