Angriff
Zwei Brüder wurden nach Angrif­fen auf einen Arzt und einen Pfleger verur­teilt. Bild: Von Peter Kuley

Freiheits­stra­fen für zwei Angrei­fer

Zwei Brüder, die in der Silves­ter­nacht einen Pfleger und einen Arzt angegrif­fen hatten, wurden nun zu Freiheits­stra­fen verur­teilt. Das hat das berli­ner Amtsge­richt Tiergar­ten bekannt gegeben.

Das Gericht hat den 26-jähri­gen Darko T. und seinen Bruder, den 22-jähri­gen Ljubo­mir T., wegen tätli­chen Angriffs auf Rettungs­kräfte in Tatein­heit mit gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung schul­dig gespro­chen. Der ältere Bruder bekam eine Freiheits­strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der jüngere Bruder wurde nach Jugend­straf­recht verur­teilt und bekam eine sogenannte Einheits­ju­gend­strafe von zwei Jahren und vier Monaten, in die eine vorhe­rige Strafe einbe­zo­gen wurde.

Behand­lung ging ihnen nicht schnell genug

Grund für den Klinik­auf­ent­halt der Brüder war eine Schnitt­ver­let­zung von Ljubo­mir T., die er sich beim Feiern an einem zerbro­che­nen Glas zugezo­gen hatte. Die beiden sind zusam­men mit ihrem Vater und einem weite­ren Bruder darauf­hin in die Notauf­nahme des Kranken­hau­ses in Berlin-Lichten­berg gefah­ren.

Dort wurde die Wunde von dem Klinik­per­so­nal erstver­sorgt. Da die weitere Behand­lung für die Angeklag­ten aller­dings nicht schnell genug gegan­gen sei, ist die Situa­tion schließ­lich hochge­kocht. Einem Arzt schlu­gen die Angrei­fer mehrmals auf den Kopf, sodass dieser eine Platz­wunde erlitt. Dem daneben­ste­hen­den Pfleger wurde so stark ins Gesicht geschla­gen, dass dieser zu Boden ging.

Brüder geste­hen den Angriff

Für Außen­ste­hende sei es absolut unver­ständ­lich, dass in einem Kranken­haus Helfer angegrif­fen würden, erklärte die Richte­rin. Schon zu Beginn des Prozes­ses hatten die Brüder ihre Tat einge­räumt. Das wirkte sich auch auf die Straf­be­mes­sung aus – neben der Tatsa­che, dass die Angeklag­ten vorbe­straft sind.

Dass der jüngere Bruder noch nach Jugend­straf­recht verur­teilt wurde, lag daran, dass er zum Tatzeit­punkt noch 21 Jahre alt war und damit als heran­wach­send galt. Zusätz­lich wurde er wegen erheb­li­cher Reife­ver­zö­ge­rung einem Jugend­li­chen gleich­ge­stellt – entsprecht viel die Strafe milder aus als bei seinem älteren Bruder. Das Urteil gegen die beiden ist noch nicht rechts­kräf­tig.

Dritter Bruder weiter­hin flüch­tig

Auch gegen den dritten Bruder lag eine Anklage vor – er hatte den Pfleger angegrif­fen. Da der 17-Jährige aller­dings nach wie vor nicht auffind­bar ist, wurde sein Verfah­ren vorerst einge­stellt. Er soll sich nach Serbien abgesetzt haben.