Soll ein Dienst­plan vor allem verläss­lich sein, frühzei­tig vorlie­gen oder sollten insbe­son­dere indivi­du­elle Wünsche Berück­sich­ti­gung finden? Nach den drei wichtigs­ten Krite­rien für einen guten Dienst­plan fragt jetzt der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) im Rahmen einer anony­mi­sier­ten Online-Umfrage, die Teil der Aktion „Mein Beruf: Pflegen“ (#meinbe­ruf­pfle­gen) ist.

Gefragt sind alle in der Pflege tätigen Perso­nen, deren Arbeits­zeit an einen Dienst­plan im Schicht­sys­tem geknüpft ist. Wie der Verband in einer vorigen Mittei­lung ausführte, sei das Thema Dienst­plan etwas, dass sich auch bis auf das Privat­le­ben der Pflegen­den hinaus auswirke. Ledig­lich durch das Leisten von Überstun­den, den Verzicht auf Pausen und das kurzfris­tige Einsprin­gen an freien Tagen der Pflege­fach­kräfte könne die Versor­gung pflege­be­dürf­ti­ger Menschen überhaupt gestemmt werden. „Verläss­li­che Dienst­pläne müssen wieder selbst­ver­ständ­lich werden“, betonte daher DBfK-Präsi­den­tin Prof. Chris­tel Bienst­ein.

Die Umfrage ist dritter und letzter Teil der Aktion „Mein Beruf: Pflegen“. In den Monaten Oktober und Novem­ber wurden die Themen „Arbeits­be­din­gun­gen und Lohnni­veau“ und „Die Leistung der Profes­sion Pflege“ behan­delt. Auf der Aktions­seite stellt der DBfK umfas­sen­des Material und zahlrei­che Infor­ma­tio­nen zur Verfü­gung, die über die Rechte der Pflegen­den aufklä­ren. So findet man beispiels­weise Antwor­ten auf die wichtigs­ten Fragen, die sich rund um das Thema Dienst­plan stellen.

Die Umfrage zum Thema Dienst­plan ist bis Mitte Januar 2019 angesetzt, im Anschluss sollen die Ergeb­nisse nach der Auswer­tung veröf­fent­licht werden.