Mit 360 von 602 Stimmen hat der Deutsche Bundes­tag in dritter Lesung den Gesetz­ent­wurf der Abgeord­ne­ten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und 206 weite­rer Abgeord­ne­ter über die „Straf­bar­keit der geschäfts­mä­ßi­gen Förde­rung der Selbst­tö­tung“ (BT-Drucks. 18/5373) angenom­men.

Das Gesetz sieht vor, geschäfts­mä­ßige Suizid­bei­hilfe unter Strafe zu stellen und einen entspre­chen­den Paragra­fen im Straf­ge­setz­buch zu schaf­fen. Davon betrof­fen sind Vereine, Organi­sa­tio­nen und Einzel­per­so­nen, die mit oder ohne gewerbs­mä­ßige Absicht Suizid­as­sis­tenz anbie­ten. Ihnen droht bei einer Verur­tei­lung eine Geld- oder Freiheits­strafe von bis zu drei Jahren. Angehö­rige oder dem Suizid­wil­li­gen naheste­hende Perso­nen, die im Einzel­fall handeln, sind von der Straf­an­dro­hung ausge­nom­men. Die Unter­zeich­ner hatten ihren Gesetz­ent­wurf damit begrün­det, dass eine geschäfts­mä­ßig angebo­tene Suizid­hilfe die Selbst­tö­tung als „normale Behand­lungs­op­tion erschei­nen lassen und Menschen dazu verlei­ten könne, sich das Leben zu nehmen“. Der Angehö­rige werde hinge­gen nicht krimi­na­li­siert. Ebenso wenig sei die passive Sterbe­hilfe betrof­fen.

Entwurf setzte sich bereits in zweiter Lesung durch

Der nun angenom­mene Gesetz­ent­wurf hatte in der zweiten Beratungs­runde bereits 309 von 602 mögli­chen Stimmen erhal­ten. Er lag damit bereits deutlich vor dem konkur­rie­ren­den Gesetz­ent­wurf von Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD), Prof. Dr. Karl Lauter­bach, Burkhard Lischka (alle SPD) sowie weite­rer Abgeord­ne­ter zur „Regelung der ärztlich beglei­te­ten Lebens­be­en­di­gung (BT-Drucks. 18/5374), der nur 128 Stimmen erhielt. Noch weiter abgeschla­gen waren der Gesetz­ent­wurf über die „Straf­frei­heit der Hilfe zur Selbst­tö­tung“ (BT-Drucks. 18/5375) und über die „Straf­bar­keit der Teilnahme an einer Selbst­tö­tung“ (BT-Drucks. 18/5376).