Einfach nicht mehr essen und trinken – manche Menschen mit einer schwe­ren, tödli­chen Krank­heit oder auch Hochbe­tagte wünschen sich, so aus dem Leben zu schei­den. Es ist ein Entschluss, der ärztli­che Unter­stüt­zung nötig machen kann, etwa um Schmer­zen des Patien­ten zu lindern. Einer aktuel­len Studie zufolge ist jedoch die weit verbrei­tete Annahme, wonach das Sterbe­fas­ten als natür­li­cher Tod betrach­tet wird, eine Fehlein­schät­zung. „Auch der freiwil­lige Verzicht auf Nahrung und Flüssig­keit ist eine Form des Suizids. Die medizi­ni­sche Unter­stüt­zung des Sterbe­fas­tens entspricht in vielen Fällen der Suizid­hilfe“, sagt Ralf Jox, Privat­do­zent am Insti­tut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Ludwig-Maximi­li­ans-Univer­si­tät (LMU).

Die Einschät­zung des LMU-Medizin­ethi­kers ist aktuell als ethische Analyse in der Fachzeit­schrift BMC Medicine veröf­fent­licht. Zu den Mitau­toren zählen Pallia­tiv­me­di­zi­ner von der Techni­schen Univer­si­tät München und dem Univer­si­täts­kli­ni­kum Lausanne in der Schweiz sowie ein Medizin­recht­ler der Univer­si­tät York in Großbri­tan­nien. Am Beispiel mehre­rer Szena­rien weisen die Autoren nach, dass viele Patien­ten ihren Wunsch zu fasten, bis der Tod eintritt, ohne ärztli­che Hilfe nicht reali­sie­ren könnten.

Sterbe­hilfe in Deutsch­land ist recht­lich einge­schränkt

Die Autoren empfeh­len daher, die ärztli­che Unter­stüt­zung beim Sterbe­fas­ten und die ärztli­che Suizid­hilfe durch das Bereit­stel­len einer todbrin­gen­den Substanz recht­lich gemein­sam zu betrach­ten und zu regeln. In Deutsch­land ist die Möglich­keit der Sterbe­hilfe recht­lich einge­schränkt. So ist seit Dezem­ber 2015 die sogenannte geschäfts­mä­ßige Förde­rung der Selbst­tö­tung verbo­ten. Auch die Bundes­ärz­te­kam­mer hat sich bereits mehrfach gegen die ärztli­che Beihilfe zum Suizid ausge­spro­chen. „Das Sterbe­fas­ten wird hinge­gen von Ärzte­or­ga­ni­sa­tio­nen wie der Deutschen Gesell­schaft für Pallia­tiv­me­di­zin bevor­zugt“, sagt Jox.

Suizid­bei­hilfe ist Thema beim Bundes­ver­fas­sungsgreicht

Momen­tan ist das Thema der Suizid­bei­hilfe Gegen­stand eines höchst­rich­ter­li­chen Verfah­rens: „Gegen­wär­tig prüft das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt, ob das Verbot der geschäfts­mä­ßi­gen Förde­rung der Selbst­tö­tung dem Grund­ge­setz wider­spricht. Der Ausgang des Verfah­rens dürfte auch Folgen für die Praxis des Sterbe­fas­tens haben“, sagt Jox, der mit seiner Analyse zu Klarheit bei der ethischen Bewer­tung des Sterbe­fas­tens beitra­gen möchte.

Die pallia­tive Sedie­rung im Spannungs­feld zwischen Straf­recht und Selbst­be­stim­mung des Patien­ten ist auch Schwer­punkt­thema der Ausgabe der Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen vom November/Dezember 2016.

Quelle: idw