Frank Ulrich Montgomery, Heiko Maas
Frank Ulrich Montgo­mery (l.) und Heiko Maas (r.) Bild: Wikime­dia Commons; Frank Nürnber­ger

Anlass ist das von der Bundes­re­gie­rung geplante Gesetz zur weite­ren straf­recht­li­chen Regulie­rung der Sterbe­hilfe. Nach der Sommer­pause sollen hierzu die parla­men­ta­ri­schen Debat­ten im Bundes­tag aufge­nom­men werden, mit einer Verab­schie­dung des Geset­zes ist jedoch nicht vor 2015 zu rechnen. Ein bereits vorlie­gen­der Entwurf sieht das Verbot einer organi­sier­ten Sterbe­hilfe vor. Daneben wurden aber auch mögli­che Ausnah­me­tat­be­stände für Medizi­ner in die Diskus­sion gewor­fen.

Wäre die Beihilfe zum Suizid eine ärztli­che Aufgabe, so Montgo­mery, dann müsse sie nach den Regeln der ärztli­chen Kunst erledigt werden. Die damit verbun­de­nen Konse­quen­zen wolle er sich gar nicht ausma­len, erklärte der BÄK-Präsi­dent in der Frank­fur­ter Allge­mei­nen Zeitung: „Am Ende gäbe es noch eine Abrech­nungs­zif­fer für Beihilfe zum Selbst­mord. Nein, das ist Tötung auf Verlan­gen, und die ist falsch, sie verstößt gegen ärztli­che Ethik. Und das alles will ich nicht.“

Die organi­sierte Sterbe­hilfe lehnt Montgo­mery ebenfalls ab. Der Wunsch, aus dem Leben zu schei­den, entstehe meist in einer akuten Notlage. Die meisten Menschen wüssten zu wenig von den vielen medizi­ni­schen Möglich­kei­ten zur Beglei­tung Sterben­der. „Da müssen wir anset­zen und Hilfe zum Leben geben, nicht Hilfe zum Sterben. Deswe­gen bin ich grund­sätz­lich gegen solche Organi­sa­tio­nen. Wir brauchen hier, aber auch nur hier eine recht­li­che Präzi­sie­rung: das Verbot der organi­sier­ten Beihilfe zum Selbst­mord“, so Montgo­mery.

Die aktuell disku­tierte straf­recht­li­che Regelung für Ärzte könnte nach Ansicht Montgo­me­rys zulas­ten der Patien­ten gehen. „Würden wir jetzt über das Berufs­recht hinaus­ge­hen, bestünde die Gefahr, dass wir die Pallia­tiv­me­di­zin in den Bereich des Straf­rechts rücken. Wir würden dann riskie­ren, dass der Mut zu einer inten­si­ven Schmerz­the­ra­pie und einer inten­si­ven pallia­ti­ven Sedie­rung wieder sinken würde. Daher glaube ich, dass das Standes­recht hier ausreicht. Es gibt keinen Grund für eine straf­recht­li­che Regulie­rung“, stellte Montgo­mery klar. Er warnte vor den mögli­chen gesell­schaft­li­chen Konse­quen­zen des assis­tier­ten Suizids: „Einmal auf die schiefe ethische Ebene gelangt, kann ein vermeint­lich indivi­du­el­les Recht durch gesell­schaft­li­chen Druck zur Pflicht werden.“

Justiz­mi­nis­ter begrüßt breite gesell­schaft­li­che Debatte

Derweil wird im politi­schen Berlin darüber gestrit­ten, ob im Falle einer Geset­zes­ab­stim­mung der Frakti­ons­zwang aufge­ho­ben werden solle oder nicht. Für Bundes­jus­tiz­mi­nis­ter Heiko Maas (SPD), ist das Thema Sterbe­hilfe eine klassi­sche Gewis­sens­ent­schei­dung. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrü­cker Zeitung sprach sich Maas zudem für eine breite Debatte über die Frakti­ons­gren­zen hinweg aus.

Gegen­wind gibt es von Kabinetts­kol­le­gen Hermann Gröhe (CDU). Der Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter setzt sich dafür ein, jede Form geschäfts­mä­ßi­ger Hilfe zur Selbst­tö­tung zu verbie­ten. Unter­stüt­zung erhält Gröhe vom Unions­frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Volker Kauder (CDU). Demge­gen­über sprach sich CDU-Politi­ker Peter Hintze für eine ärztli­che Unter­stüt­zung beim Sterben in schwers­ten Leidens­si­tua­tio­nen aus.