In 5.394 Fällen konnte kein Behand­lungs­feh­ler festge­stellt werden Bild: Michael Schirp

113 Behand­lungs­fälle mehr als im Vorjahr

Bundes­weit wurden insge­samt im Jahr 2016 von den Gutach­ter­kom­mis­sio­nen und Schlich­tungs­stel­len 7.639 Entschei­dun­gen zu mutmaß­li­chen Behand­lungs­feh­lern getrof­fen, gegen­über 7.215 im Vorjahr. In 2.245 Fällen lag ein Behand­lungs­feh­ler vor, während sich die Zahl im Vorjahr auf 2.132 Fälle belief. Davon konnte in 1.845 Fällen ein Behand­lungs­feh­ler bzw. Risiko­auf­klä­rungs­man­gel als Ursache für einen Gesund­heits­scha­den ermit­telt werden, der zu Entschä­di­gungs­an­sprü­chen des Patien­ten führte.

Die häufigs­ten Diagno­sen: Knie-und Hüftge­lenk­ar­thro­sen

Knie- und Hüftge­lenk­ar­thro­sen (312 bezie­hungs­weise 265 Fehler­vor­würfe) sowie Unter­schen­kel- und Sprung­ge­lenk­frak­tu­ren (171 Fehler­vor­würfe) waren die häufigs­ten Diagno­sen, die zu Behand­lungs­feh­ler­vor­wür­fen führten. Es gab 400 Fälle von Behand­lungs­feh­lern bzw. Risiko­auf­klä­rungs­män­gel, die keinen kausa­len Gesund­heits­scha­den zur Folge hatten. Die häufigs­ten Fälle stammen aus dem Klinik­be­reich mit 74,7 %, während 25,3 % der Fälle aus dem Praxis/MVZ-Bereich kommen.

Fehler passie­ren – Ärzte lernen aus ihnen

„Fehler passie­ren, auch in der Medizin. Aber die Wahrschein­lich­keit, dass Patien­ten durch einen Behand­lungs­feh­ler zu Schaden kommen, ist extrem gering“, so Dr. Andreas Crusius, Vorsit­zen­der der Ständi­gen Konfe­renz der Gutach­ter­kom­mis­sio­nen und Schlich­tungs­stel­len der Bundes­ärz­te­kam­mer. „Wir wollen nichts bagatel­li­sie­ren. Hinter jedem Fehler können schwere mensch­li­che Schick­sale stehen. Wir müssen die Risiken in der Medizin aber richtig einord­nen, um Patien­ten nicht unnötig zu verun­si­chern“, so Crusius weiter.

In einem State­ment betonte Crusius zu berück­sich­ti­gen, dass Deutsch­land eines der leistungs­stärks­ten Gesund­heits­sys­teme der Welt habe. Zudem stiegen die Behand­lungs­fälle in den vergan­ge­nen Jahren auch insge­samt: „So stiegen die ambulan­ten Behand­lungs­fälle zwischen den Jahren 2004 und 2015 um 160 Millio­nen auf 696 Millio­nen. Ähnlich sieht es in den Kranken­häu­sern aus. Dort erhöhte sich die Zahl der Behand­lungs­fälle im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5 Millio­nen auf fast 19,8 Millio­nen. Gemes­sen an dieser enormen Gesamt­zahl der Behand­lungs­fälle liegt die Zahl der festge­stell­ten Fehler Gott sei Dank im Promil­le­be­reich.“

Die Behand­lungs­feh­ler­sta­tis­tik 2016 auf einen Blick

  • Entschei­dun­gen zu mutmaß­li­chen Behand­lungs­feh­lern: 7.639 (Vorjahr: 7.215)
  • Tatsäch­li­che Behand­lungs­feh­ler: 2.245 (Vorjahr: 2.132)
  • Risiko­auf­klä­rungs­man­gel als Ursache für einen Gesund­heits­scha­den: 1.845 Fälle
  • Häufigs­ten Diagno­sen, die zu Behand­lungs­feh­ler­vor­wür­fen führten: Knie- und Hüftge­lenk­ar­thro­sen, Unter­schen­kel- und Sprung­ge­lenk­frak­tu­ren
  • Gesamt­zahl der ambulan­ten Behand­lungs­fälle 2004–2015: 696 Millio­nen (Steige­rung um 160 Millio­nen)
  • Gesamt­zahl der Behand­lungs­fälle in Kranken­häu­sern: 19,8 Millio­nen (Steige­rung um 2,5 Millio­nen)

Quelle: BÄK