Anzahl der Behandlungsfehler im Vergleich zum Vorjahr geringer
Die Zahl der Behandlungsfehler im Jahr 2015 mit insgesamt 2.132 Fällen ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (2.252 Fälle). Bei rund 83 Prozent aller Fälle (1.774) wurde der Behandlungsfehler als Ursache für einen gesundheitlichen Schaden bewertet. Dieser war in den meisten Fällen von vorübergehender Dauer und leichten bis mittleren Grades (778 Fälle), gefolgt von 500 Fällen, in denen ein dauerhafter Schaden leichten bis mittleren Schadens davon getragen wurde. Die Zahl der Behandlungsfehler mit tödlicher Folge ist mit 96 Patienten gegenüber 73 zum Vorjahr angestiegen.
Die häufigsten Diagnosen, in denen ein Fehler unterlaufen ist, sind Knie- und Hüftgelenkarthrosen in insgesamt 570 Fällen, gefolgt von Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Die wenigsten Diagnosen gab es im Bereich der Schulter- und Oberarmfraktur und des Kniebinnenschadens.
Die meisten Anträge des Behandlungsfehlervorwurfes richteten sich gegen den Krankenhausbereich mit 6.087 Antragsgegnern gegenüber 2.116 im niedergelassenen Bereich.
Die Zahlen wurden auf der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer veröffentlicht. Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Konferenz, betonte, dass die Ursachen für Behandlungsfehler komplex und vor allem auf den wachsenden Behandlungsdruck in Kliniken und Praxen zurückzuführen seien. Ein Videobeitrag mit Dr.Andreas Crusius liefert weitere Informationen.
Quelle: BÄK