
„Menschen mit der Diagnose Demenz stehen im Regen!“
Rolf Höfert, Geschäftsführer des DPV, sparte zum Kongressauftakt nicht mit Kritik: Da die Pflegeversicherung Leistungen für die Pflege und Betreuung demenziell Erkrankter im Wesentlichen ausblende, stünden Millionen Pflegebedürftige und deren Angehörige „im sozialpolitischen Regen“ und Leistungserbringer in Medizin und Pflege im „Spannungsfeld zwischen notwendigen und realisierbaren Konzepten zur Pflege Dementer“.
Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz sieht für die Betreuung dieser Menschen nur 1,70 Euro pro Pflegetag vor. Zu wenig für eine Krankheit, die von hohem Betreuungs- und Pflegeaufwand gekennzeichnet ist, betonten Prof. Dr. med. Jan Schulze, Präsident der Landesärztekammer Sachsen, und Prof. Dr. med. Hermann-Josef Gertz von der Klinik für Psychiatrie der Universität Leipzig.
Medikamtöse Behandlung zur Symptomverbesserung
In Deutschland würden rund eine Million Menschen an einer demenziellen Erkrankung leiden. „Die durchschnittliche Krankheitsdauer liegt zwischen 4,7 und 8,1 Jahren“, so Schulze. Ein zentraler Bestandteil bei der Therapie der Alzheimer-Demenz seien die sogenannten Antidementiva.
Eine Reihe von Studien konnte nachweisen, dass diese Medikamente geeignet sind, die Symptome der Krankheit zu verbessern. „Sie verzögern den Krankheitsverlauf der Alzheimer-Krankheit um etwa ein Jahr“, erklärte Prof. Dr. Schulze. Ein weiterer Vorteil der konsequenten medikamentösen Therapie sei auch darin zu sehen, dass sich die Zahl der Heimeinweisungen reduzieren ließe.
Expertenstandard im Widerspruch zur Rechtsprechung
Über die rechtlichen Aspekte im Umgang mit desorientierten Menschen informierte Prof. Dr. Volker Großkopf. „Insbesondere die Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Stürzen ist zuletzt signifikant angestiegen. Für die Pflegeeinrichtung ist es daher wichtig, eine optimierte Sturzprophylaxe anzuwenden.“ Im Expertenstandard zur Sturzprophylaxe in der Pflege werde das Bettgitter als ungeeignete Maßnahme eingestuft.
„Dies steht im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung“, erklärte Großkopf. Es sei zu hoffen, dass sich die Gerichte dem Expertenstandard anschließen und so verhindern, dass in Altenheimen „die überwiegende Zahl der Bewohner in eingegitterten Betten liegt“.
Die über 1000 Kongressteilnehmer nutzten die begleitenden Workshops, um zusätzliche Kenntnisse in der Betreuung von Demenzerkrankten und deren Angehörigen zu erwerben.