Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland erklärt:
„Wir haben in der Pflegepolitik kein Erkenntnis‑, sondern ein erhebliches politisches Umsetzungsdefizit.Mit dem aktuell festgestellten dramatischen Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen wird deutlich, wie dringend eine umfassende Pflegereform ist. Jetzt nicht zu reagieren, ist grob fahrlässig und gefährdet die menschenwürdige Pflege vieler Menschen in den kommenden Jahren. Die Probleme sind längst klar benannt.“
Jetzt müsse der Gesundheitsminister dafür sorgen, dass sich die Koalition endlich über die Finanzierung der Pflege einige. Wenn die Pflege vor dem Kollaps bewahrt werden soll, müsse die Politik schnell umsteuern.
Die Pflegeversicherung brauche eine sichere Finanzierung, damit Pflegebedürftige noch versorgt werden können und pflegende Angehörige und die Pflegedienste und ‑einrichtungen handlungsfähig bleiben, so Loheide in einer Pressemitteilung der Diakonie Deutschland.
Diakonie: Pflegeversicherung fast insolvent
„Schon jetzt bringen immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die Finanzierung der Kosten der Coronapandemie mit 5,5 Milliarden Euro sowie der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige mit 3,5 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung an den Rand der Insolvenz. Wenn bereits jetzt die Zahl der Pflegebedürftigen sprunghaft steigt, steigen zwangsläufig auch die Ausgaben für die Pflege. Die Frage ist also nicht ob, sondern wie wir die Pflege kurz- und mittelfristig finanzieren“, so Loheide weiter.
Lösungsvorschläge für eine Pflegereform lägen seit langem auf dem Tisch.
Die Diakonie Deutschland erkläre seit Jahren, dass die gesamtgesellschaftlichen, versicherungsfremden Aufgaben durch Steuern finanziert werden müssen, die auch von Beamten und Privatversicherten gezahlt werden. Nicht neu sei auch, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege dringend verbessert werden müssen.
Arbeitsbedingungen der Schlüssel
Denn das ist der Schlüssel für die Attraktivität des Pflegeberufs. Deutschland werde viel mehr Kräfte in der Pflege brauchen.
„Wir müssen auch über neue Versorgungsformen diskutieren, neue Begriffe schaffen keine zusätzlichen Ressourcen“, so Loheide.
Lauterbach hatte kürzlich im Interview mit RND gesagt, die Zahl der Pflegebedürftigen steige schneller als erwartet, wofür er keine genaue Erklärung habe. Außerdem hat er angekündigt, dass eine Arbeitsgruppe aus mehreren Ministerien bis Monatsende Vorschläge für eine Finanzreform vorlegen werde.
Dennoch sei laut Lauterbach „eine umfassende Finanzreform in der Pflege dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nicht mehr zu leisten“.
Quelle: Diakonie
1 Kommentar
Diakonie: Pflegereform nicht aufschieben! Meint die Sicherung der Diakonischen Einrichtungen nicht eine Qualitätspflege. Aber Geld ist genug im Pott mit jährlich 66 Mrd. € allein aus der Pflegeversicherung. Der gleiche Betrag ist für die Unterkunft und Verpflegung und Investition noch mal einzurechnen. Wer weiss schon, dass 1. bei den Entgeltverhandlungen ein 2–5% Gewinnzuschlag eingerechnet wird, 2. die gesetzliche Vorgabe der notwendigen Stellungnahme der Bewohnerbeiräte nach § 85 Abs.3, Satz 2 SGB XI von den Trägern nicht eingeholt und den Pflegekassen nicht angemahnt wird. Es reicht ein Unterschrift eines Bewohnerbeirates einzureichen. Hier wird nicht einmal geprüft, ob diese formale gültig beschlossen wurde. Dies mahnt das Bundessozialgericht im Urteil vom 26.9.2019 Az.: B 3 P 1/18 R an. JA es ist in laut zu als Lobby zu rufen und die Regierung entzieht sich dem Druck. Nicht die 16.100 Einrichtungen benötigen den Schutz, die 4,8 Millionen (85%) derPflegebedürftigen in der Häuslichkeit brauchen die Unterstützung. Das Gesundheitswesen darf nicht länger nach Erlöstöpfen gedacht werden. Nicht den starken Lobbyisten muss gefolgt werden. Die gewählten Abgeordneten sind ihren Wählern verpflichtet. Die Menschenwürde nach Artikel 1 GG ist zu schützen. Der Schutz der pflegenden Angehörigen ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 GG, auch sie haben ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch entsprechende Unterstützung. Das Recht des Einzelnen ist nicht dem Eigentum nach Art. 14 GG untergeordnet oder ausgesetzt.