Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn will die Ausbil­dung zum Psycho­the­ra­peu­ten mit einer Novelle des Psycho­the­ra­peu­ten­ge­set­zes refor­mie­ren. Künftig soll es dann möglich sein, die Appro­ba­tion per Direkt­stu­dium und nach bestan­de­ner staat­li­cher Prüfung zu erhal­ten. Seit 1999, mit Inkraft­tre­ten des Psycho­the­ra­peu­ten­ge­set­zes, ist die Ausbil­dung zum Psycho­the­ra­peu­ten erstmals geregelt worden. Demnach darf man sich Psycho­lo­gi­scher Psycho­the­ra­peut bzw. Kinder- und Jugend­psy­cho­the­ra­peut nennen, nachdem man ein Vollstu­dium der Psycho­lo­gie oder Pädago­gik (Letzte­res bei Kinder- und Jugend­psy­cho­the­ra­peu­ten) mit anschlie­ßen­der Ausbil­dung zum Psycho­the­ra­peu­ten absol­viert hat.

Dies soll sich mit Novel­lie­rung des Geset­zes nun ändern und planmä­ßig ab 2020 ein Direkt­stu­dium in Form eines dreijäh­ri­gen Bache­lor- und eines anschlie­ßen­den zweiäh­ri­gen Master­stu­di­ums angebo­ten werden. Daran anknüp­fend soll eine Weiter­bil­dung in statio­nä­ren oder ambulan­ten Einrich­tun­gen folgen, die nach jewei­li­gem Landes­recht organi­siert werden kann.

Mit Einfüh­rung eines Vollstu­di­ums will man der Weiter­ent­wick­lung der Psycho­the­ra­pie gerecht werden und zudem eine gewisse Vergleich­bar­keit der Abschlüsse wieder­her­stel­len. Diese sei mit Beginn des Bache­lor- und Master­sys­tems durch den Entfall der Rahmen­re­ge­lun­gen der Länder für die verschie­de­nen Studi­en­gänge teilweise verlo­ren gegan­gen, heißt es in der Mittei­lung des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Zudem sollen bereits Psycho­the­ra­peu­ten in Weiter­bil­dung (PiW), die durch ihre Appro­ba­tion die Erlaub­nis zur psycho­the­ra­peu­ti­schen Behand­lung von Patien­ten erhal­ten haben, im Angestell­ten­ver­hält­nis beschäf­tigt und dafür vergü­tet werden können.

Dem Geset­zes­vor­schlag muss der Bundes­rat zustim­men; eine Entschei­dung ist in der zweiten Jahres­hälfte 2019 zu erwar­ten.

Quelle: BMG