Übergabe der Rahmenlehrpläne für die neuen Pflegeausbildungen.
Übergabe der Rahmen­lehr­pläne für die neuen Pflege­aus­bil­dun­gen. Bild: BMG/Thomas Ecke

Die Fachkom­mis­sion nach dem Pflege­be­ru­fe­ge­setz hat heute die von ihr erarbei­te­ten Rahmen­lehr- und Rahmen­aus­bil­dungs­pläne für die neuen Pflege­aus­bil­dun­gen dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) und dem Bundes­mi­nis­te­rium für Familie, Senio­ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) frist­ge­recht überge­ben. Pflege­schu­len und die Träger der prakti­schen Ausbil­dun­gen erhal­ten damit in Kürze konkrete Vorschläge für die Ausge­stal­tung der neuen Ausbil­dun­gen.

„Voraus­set­zung für gute Pflege sind gute Fachkennt­nisse. Deshalb haben wir die Pflege­aus­bil­dung umfas­send moder­ni­siert. In gut einem halben Jahr wird der erste Jahrgang nach den neuen Vorga­ben unter­rich­tet. Die frist­ge­recht vorge­leg­ten Rahmen­pläne sind die Basis dafür, um die neue, bundes­weit einheit­li­che Ausbil­dungs­ord­nung inhalt­lich mit Leben zu füllen“, erklärte Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn.

„Erstmals gibt es bundes­weite Rahmen­pläne für die Ausbil­dung in der Pflege. Das ist ein wichti­ger Schritt, damit die Pflege­be­ru­fe­re­form erfolg­reich umgesetzt werden kann. Die Rahmen­pläne helfen den Pflege­schu­len und Trägern der prakti­schen Ausbil­dung bei der Ausge­stal­tung der Ausbil­dungs­in­halte. Und das ist gut für die Quali­tät“, so auch Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Dr. Frank­ziska Giffey.

Zum Hinter­grund

BMG und BMFSFJ haben die ehren­amt­li­chen Mitglie­der der Fachkom­mis­sion am 21. Novem­ber 2018 für die Amtsdauer von fünf Jahren einge­setzt. Die Fachkom­mis­sion hat die gesetz­li­che Aufgabe, Rahmen­lehr- und Rahmen­aus­bil­dungs­pläne (Rahmen­pläne) für die neuen Pflege­aus­bil­dun­gen zu erarbei­ten, die ab dem 1. Januar 2020 begin­nen. Die Rahmen­pläne enthal­ten konkrete Vorschläge für die inhalt­li­che Ausge­stal­tung der neuen beruf­li­chen Pflege­aus­bil­dun­gen. Sie werden den Pflege­schu­len bezie­hungs­weise den Trägern der prakti­schen Ausbil­dung kosten­frei zur Verfü­gung gestellt. Sie entfal­ten als Orien­tie­rungs­hilfe zur Umset­zung der Ausbil­dung nach dem Pflege­be­ru­fe­ge­setz und der Pflege­be­rufe-Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung empfeh­lende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schul­in­ter­nen Curri­cula der Pflege­schu­len.

Die Rahmen­pläne sind laut Pflege­be­ru­fe­ge­setz erstmals bis zum 1. Juli 2019 den beiden Minis­te­rien zur Prüfung der Verein­bar­keit mit dem Pflege­be­ru­fe­ge­setz vorzu­le­gen. Nach der heuti­gen Übergabe werden sie entspre­chend geprüft, um danach rasch den relevan­ten Akteu­ren zur Verfü­gung gestellt zu werden.

Die Mitglie­der der Fachkom­mis­sion sind ausge­wie­sene und praxis­er­fah­rene Pflege­ex­per­tin­nen und Pflege­ex­per­ten. Ihre Auswahl erfolgte anhand zahlrei­cher Vorschläge der Länder und der Fachver­bände im Beneh­men mit den Ländern. Vertre­ten sind Prakti­ke­rin­nen und Prakti­ker, Wissen­schaft­le­rin­nen und Wissen­schaft­ler sowie Perso­nen mit Erfah­rung in der Lehrplan­ent­wick­lung. Die Beset­zung spiegelt die verschie­de­nen Versor­gungs­be­rei­che der Alten­pflege, Gesund­heits- und Kranken­pflege und Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege wider.

Das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit, das Bundes­mi­nis­te­rium für Familien, Senio­ren, Frauen und Jugend und der Bevoll­mäch­tigte der Bundes­re­gie­rung für Pflege sowie jeweils eine Vertre­te­rin oder ein Vertre­ter der Arbeits- und Sozial­mi­nis­ter­kon­fe­renz, der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz und der Kultus­mi­nis­ter­kon­fe­renz können beratend an den Sitzun­gen teilneh­men.

Die Rahmen­pläne werden nach Prüfung online und in Druck­form veröf­fent­licht.

Quelle: BMG